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Acht Jahre Haft für Raser von Neuss

Mit Drogen im Blut rast ein 26-Jähriger durch Neuss und tötet eine Radfahrerin. Das Gericht verurteilt ihn zu acht Jahren Haft – und bleibt damit deutlich unter der Forderung des Staatsanwalts.

Von dpa

21.04.2026

Durch eine rücksichtslose Raserei unter Drogeneinfluss kam eine Radfahrerin in Neuss ums Leben. (Archivbild)Martin Höke/dpa

Durch eine rücksichtslose Raserei unter Drogeneinfluss kam eine Radfahrerin in Neuss ums Leben. (Archivbild)Martin Höke/dpa

© Martin Höke/dpa

Weil er mit einem Drogencocktail im Blut in Neuss eine Radfahrerin totgefahren hat, ist ein 26-jähriger Raser zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er entging damit einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes, die der Staatsanwalt gefordert hatte. 

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann wegen illegalen Autorennens mit Todesfolge sowie vorsätzlicher Verkehrsgefährdung schuldig. Außerdem verhängten die Richter eine Führerscheinsperre von fünf Jahren. 

Mitte August vergangenen Jahres war die 66-jährige Radfahrerin vom Auto des Deutschen erfasst und getötet worden. Der hatte zugegeben, am Tatabend unter Drogen- und Alkoholeinfluss viel zu schnell durch Neuss gefahren zu sein. 

Unterwegs zum Drogenkauf

Er und seine drei Beifahrer waren auf dem Weg in die Neusser Innenstadt: „Wir hatten kein Kokain mehr und wollten welches kaufen. Ich weiß, dass ich schuld bin. Ich hätte nicht fahren dürfen“, gestand der 26-Jährige. 

Mit den Worten „Heute bringe ich uns alle um“ war der 26-Jährige damals losgefahren. Dies wertete das Gericht als großspurigen Ausspruch des durch Drogen, Alkohol und Lachgas enthemmten Angeklagten, mit dem er seine besondere Risikobereitschaft habe unterstreichen wollen.

Augenzeugen hatten berichtet, dass der schwarze Wagen des Angeklagten schon vor dem Unfall rücksichtslos durch Neuss gerast sei. Autofahrer hätten ausweichen oder sogar eine Vollbremsung einleiten müssen, um eine Kollision zu vermeiden.

Radfahrerin stirbt neben Sohn 

In einer Rechtskurve hatte der Angeklagte dann die Kontrolle über seinen Wagen verloren und mit mindestens 84 Stundenkilometern die 66-jährige Radlerin erfasst. Anschließend prallte sein Wagen noch gegen einen Lieferwagen und einen Pkw. 

Die 66-Jährige, die an dem Abend mit einem ihrer beiden Söhne unterwegs war, starb noch am Unfallort. Ihr heute 41-jähriger Sohn erlitt einen Schock. Die drei Beifahrer des Angeklagten wurden leicht verletzt.

Den Polizisten war der Unfallfahrer als besonders mitleid- und gefühllos aufgefallen. Ihrer Aussage zufolge hatte er am Unfallort gefragt, ob er zu der Toten könne. „Ich habe noch nie eine Leiche gesehen“, soll er gesagt haben. 

Entschuldigung kurz vor dem Urteil

Bei den Angehörigen des Opfers habe sich der Angeklagte nie gemeldet, sagte der Anwalt der Familie. Erst am Tag der Urteilsverkündung wandte sich der 26-Jährige an den Witwer und entschuldigte sich.

Staatsanwalt Martin Stücker hatte für den Neusser eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und die Unterbringung in einer Entzugsklinik beantragt. Der 26-Jährige habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe mit seiner Fahrweise billigend in Kauf genommen, sich, seine drei Beifahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer und Passanten in tödliche Gefahr zu bringen.

Die Verteidiger des 26-Jährigen hatten jede Mordabsicht bestritten und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sowie die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entzugsklinik gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt ließ offen, ob er die Haftstrafe akzeptiert.

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