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Zahl der Ordnungsrufe im Parlament steigt

Den ersten Ordnungsruf 2026 gab es gleich in der ersten Sitzung des Landesparlaments. Im vergangenen Jahr schnellte die Zahl nach oben.

Von dpa

16.01.2026

Bei Sitzungen des Berliner Abgeordnetenhauses vergreifen sich Parlamentarier schon mal im Ton. (Archivbild)Bernd von Jutrczenka/dpa

Bei Sitzungen des Berliner Abgeordnetenhauses vergreifen sich Parlamentarier schon mal im Ton. (Archivbild)Bernd von Jutrczenka/dpa

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Zahl der Ordnungsrufe im Berliner Landesparlament hat deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr waren es zehn, 2024 nur sechs. In den beiden Jahren davor war es sogar jeweils nur einer. 

Sieben Ordnungsrufe ergingen 2025 an Abgeordnete der AfD-Fraktion, je einer an Abgeordnete der Fraktionen SPD, der Grünen und die Linke, wie das Abgeordnetenhaus auf dpa-Anfrage mitteilte. 

Hinzu kamen sieben Rügen - genauso viele wie 2024. Gerügt wurden je ein Mitglied der CDU- und der SPD-Fraktion, je zwei Mitglieder der Linke-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie ein Senatsmitglied. 

Erster Ordnungsruf 2026 gleich in der ersten Sitzung 

Den ersten Ordnungsruf 2026 gab es gleich bei der ersten Parlamentssitzung am Donnerstag: Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld (CDU) erteilte ihn einem Mitglied der AfD-Fraktion für die Bemerkung „Täter ans Pult“ vor der Rede der Linke-Abgeordneten Elif Eralp, die über das Krisenmanagement des Senats im Zusammenhang mit dem Stromausfall nach einem mutmaßlich linksextremistischen Brandanschlag sprechen wollte. 

Seibeld hatte bereits im vergangenen Mai festgestellt, der Tonfall und die Stimmung im Parlament seien rauer geworden. In den vergangenen zehn Jahren blieb die Zahl der Ordnungsrufe allerdings etwa auf gleichem Niveau: 2021 gab es nach der Statistik des Abgeordnetenhauses neun Ordnungsrufe, in den fünf Jahren der Legislaturperiode von 2016 bis 2021 insgesamt 39, also durchschnittlich nicht ganz acht pro Jahr.

Das Präsidium des Berliner Landesparlaments kann einen Ordnungsruf erteilen, etwa wenn Abgeordnete unangemessen provozieren, Schimpfworte verwenden oder andere beleidigen. Einem Abgeordneten kann das Wort entzogen werden, wenn er in der Debatte über ein Thema dreimal zur Ordnung gerufen wird. Bei der Entscheidung über Ordnungsrufe und Rügen gibt es einen Ermessensspielraum.

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