Warum die Debatte ums Polizei-Gesetz so hitzig ist
Was soll die Polizei in Thüringen demnächst alles dürfen? Die Antwort darauf ist hochumstritten. Ein Sachverständiger hat für die Schärfe der Debatte um ein neues Polizeiaufgabengesetz eine Erklärung.
Die Debatte um ein neues Polizeiaufgabengesetz beschäftigt den Innenausschuss in Thüringen. (Archivbild) Bodo Schackow/dpa
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Eine überschaubare Erweiterung von Befugnissen und mit Blick auf Verfassungsrecht weitgehend unbedenklich: So lautet verkürzt ein Expertenfazit zum umstrittenen Entwurf für ein neues Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Nach Auffassung des Sicherheitsrechtlers Markus Löffelmann würde der vom Innenministerium vorgelegte Entwurf den Beamten zwar zusätzliche Befugnisse, aber nur in einem „vergleichsweise moderaten“ Umfang bringen. „Deshalb überrascht mich die Schärfe der Debatte“, sagte Löffelmann der Deutschen Presse-Agentur.
Dass seit Monaten in Thüringen heftig um ein neues Polizeiaufgabengesetz gestritten wird, habe aus seiner Sicht deshalb maßgeblich mit den besonderen politischen Verhältnissen in Thüringen zu tun. „Das ist eine steile Vorlage, um so eine Gesetzesnovelle für politische Auseinandersetzungen zu nutzen“, sagte Löffelmann.
Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD trägt zwar die Landesregierung, hat im Landtag aber keine eigene Mehrheit. Das Bündnis ist deshalb für wichtige Entscheidungen im Parlament auf die zumindest indirekte Zustimmung der Linken angewiesen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD hat die Koalition ausgeschlossen.
Löffelmann ist Professor für nationales und internationales Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Er ist einer derjenigen, die für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingeladen worden sind. Dafür ist heute (Donnerstag) eine Anhörung im Innenausschuss des Landtags geplant.
Wer entscheidet, was eine Straftat ist?
Löffelmann sieht im Gesetzesentwurf vor allem kleinere Punkte, an denen nachgearbeitet werden müsse und die präzisiert werden müssten. Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken, die sich nicht beheben ließen, könne er nicht erkennen.
Als ein Beispiel für einen solchen Punkt verwies Löffelmann auf die Formulierung im Gesetzesvorschlag, mit dem es möglich werden soll, Menschen, die häusliche Gewalt gegen ihre Partner ausgeübt haben, mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Dort heißt es, dass eine solche „elektronische Aufenthaltsüberwachung“ gegen eine Person angeordnet werden könne, „die in der Vergangenheit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen hat.“
Löffelmann sagte, es sei an dieser Stelle nicht hinreichend klar, wer definiere, was eine entsprechende Straftat sei. Wenn damit nur Vorfälle gemeint seien, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hätten, werde das in vielen Fällen Betroffene nicht schützen, weil es häufig sehr lange dauere, bis jemand wegen einer Straftat von einem Gericht abschließend verurteilt wird. Umgekehrt sei es aber auch sehr weitreichend, es der Polizei zu überlassen zu definieren, welches Verhalten nun eine Straftat sei oder nicht, sagte Löffelmann.
Justiz entscheidet, nicht die Polizei
Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, entscheidet in Deutschland die Justiz, nicht die Polizei. Die Polizei bringt deshalb regelmäßig zwar Sachverhalte zur Anzeige. Die Beamten geben häufig auch eine erste rechtliche Würdigung ab. Ob die aber zu halten ist, entscheiden im deutschen Rechtsstaat Staatsanwaltschaften und Gerichte, nicht Polizisten.
Mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes soll für die nächsten Jahre genau definiert werden, was die Polizei in Thüringen darf und was nicht. Das aktuelle Polizeiaufgabengesetz ist seit Jahren nicht überarbeitet worden. Es muss an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden.
Außerdem haben sich die technischen Möglichkeiten weiterentwickelt, die inzwischen auch von Kriminellen genutzt werden, um Straftaten zu begehen. Auch, um der Polizei vergleichbare Möglichkeiten zu geben, soll das Gesetz überarbeitet werden.
Linke-Fraktion erhebt deutliche Kritik
Nicht nur die Linke-Landtagsfraktion wirft dem Innenministerium allerdings vor, unter dem Deckmantel nötiger Anpassungen nun ein Gesetz schaffen zu wollen, mit dem Bürgerrechte eingeschränkt werden können. „Das von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Überwachungsgesetz ist sehr wahrscheinlich verfassungswidrig, denn es kaschiert und bricht mit Bürgerrechten“, hatte der Linke-Innenpolitiker Ronald Hande etwa kurz vor der Anhörung gesagt.
Inzwischen gibt es zudem eine zivilgesellschaftliche Kampagne mit dem Titel „ThürPAG stoppen“, die sich für eine Ablehnung der vom Innenministerium vorgelegten Überarbeitungsvorschläge einsetzt. „Sicherheit darf nicht auf Kosten unserer Freiheitsrechte erkauft werden“, sagte ein Sprecher des Bündnisses hinter der Kampagne.