dpa

Warum der Kreis Ahrweiler auf Artenschutz beim Umbau mahnt

Fledermäuse im Dach, Siebenschläfer im Schuppen: Wer umbaut, könnte tierische Untermieter übersehen. Was Bauherren den Kreis Ahrweiler zufolge beachten müssen.

Von dpa

28.06.2026

Insbesondere ältere oder leerstehende Gebäude bieten nach Angaben der Kreisverwaltung häufig Unterschlupf für Tiere. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa

Insbesondere ältere oder leerstehende Gebäude bieten nach Angaben der Kreisverwaltung häufig Unterschlupf für Tiere. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa

© Arne Dedert/dpa

Wer ein älteres Gebäude sanieren, umbauen oder abreißen möchte, sollte nicht nur an Statik, Genehmigungen und Kosten denken. Auch der Artenschutz spielt eine wichtige Rolle. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin. Besonders ältere oder länger leerstehende Gebäude bieten demnach zahlreichen Arten geeignete Lebensräume. 

Vögel nisten unter Dachvorsprüngen oder in Mauerspalten, Fledermäuse verstecken sich im Gebälk, hinter Fassadenverkleidungen oder in Rollladenkästen, wie der Kreis ausführte. Auch Nagetiere wie Siebenschläfer sowie verschiedene Insektenarten könnten Gebäude als Quartier nutzen.

Das Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz schreibt deshalb vor, Gebäude vor Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten auf besonders geschützte Arten zu untersuchen, wenn entsprechende Lebensstätten zu erwarten sind. Das Ergebnis der Untersuchung muss der zuständigen Naturschutzbehörde vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.

Ein geschulter Blick ist wichtig

Die Kreisverwaltung empfiehlt, fachkundige Experten wie Biologen oder speziell geschulte Gutachter einzubeziehen. Werden geschützte Tiere oder ihre Quartiere entdeckt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen geplant werden, um die Lebensstätten zu erhalten, zu ersetzen oder die Tiere gegebenenfalls umzusiedeln.

Werden Arbeiten vorsätzlich ohne eine entsprechende Untersuchung und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen begonnen oder durchgeführt und dabei besonders geschützte Tierarten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt, kann dies der Kreisverwaltung zufolge mit einer Geldstrafe oder im Falle eines Straftatbestandes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Was Naturschützer raten 

Der Naturschutzbund Nabu Rheinland-Pfalz begrüßt die Hinweise der Kreisverwaltung. Nach Einschätzung des Verbands werden geschützte Arten bei Bauprojekten noch immer häufig übersehen. Gerade Fledermäuse könnten jahrelang unentdeckt bleiben.

Zugleich versuche der Nabu, verbreitete Vorbehalte gegenüber dem Artenschutz auszuräumen. Viele Eigentümer befürchteten zwar Verzögerungen oder Mehrkosten, Probleme entstünden jedoch meist erst, wenn der Artenschutz während laufender Arbeiten berücksichtigt werde. 

Eine frühzeitige Prüfung könne Konflikte oft vermeiden. Häufig genüge bereits eine Anpassung des Bauzeitplans, da viele Fledermausarten Gebäude nur während der Sommermonate als Quartier nutzen. Arbeiten könnten daher oft in Zeiten erfolgen, in denen die Tiere nicht anwesend sind, sofern ihre Quartiere erhalten bleiben.

Nach Ansicht des Nabu können moderne Sanierungen sogar neue Quartiere für Tiere schaffen. Gemeinsam mit dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung arbeitet der Verband derzeit an Lösungen, bei denen künstliche Fledermausquartiere direkt in gedämmte Fassaden integriert werden können.