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Verteidigung des Todesfahrers: Keine Sicherungsverwahrung

Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Der Prozess um den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt nähert sich dem Ende. Die Verteidigung hat plädiert, der Angeklagte holt weit aus.

Von dpa

09.06.2026

Der Prozess gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird unter hohen Sicherheitsvorkehrungen geführt. Der Angeklagte sitzt in einer Glaskabine.Peter Gercke/dpa

Der Prozess gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wird unter hohen Sicherheitsvorkehrungen geführt. Der Angeklagte sitzt in einer Glaskabine.Peter Gercke/dpa

© Peter Gercke/dpa

Die Verteidigung des Todesfahrers vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sieht keine Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung zusätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Anders als die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger halte er die Fahrt über den Weihnachtsmarkt für eine einheitliche Tat und nicht für vier unmittelbar aufeinander folgende Taten, sagte Rechtsanwalt Thomas Rutkowski im Landgericht Magdeburg. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag argumentiert, der Angeklagte habe mit jedem Abbiegevorgang einen neuen Tatentschluss gefasst.

Rutkowski kritisierte, im Prozess seien Fragen offen geblieben. Unter anderem seien Steuergeräte aus dem Tatfahrzeug ausgebaut und nicht untersucht worden. Auch vom Angeklagten aufgeworfene Fragen rund um eine Flüchtlingshilfeorganisation seien offen geblieben. Der Verteidiger sagte, das Gericht möge ein gerechtes Urteil fällen.

Verteidiger kritisiert Glaskasten

Der Verteidiger kritisierte zudem als unverhältnismäßig und als gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßend, dass der Angeklagte den Prozess aus einem Glaskasten heraus verfolgen musste. Rutkowski wies auch dazu hin, dass sein Mandant mehrfach als „Kreatur“ bezeichnet worden ist aus den Reihen der Nebenkläger. Sie hätten ihre Verachtung für den Angeklagten zum Ausdruck gebracht.

Der Angeklagte, der aus Saudi-Arabien stammt und jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, ergriff nach dem Vortrag seines Verteidigers selbst das Wort. Er sagte, er akzeptiere, wenn ihn die Nebenkläger beleidigten. Es sei ihm wichtig, dass sie alles sagen könnten. Daraufhin holte er zu einem weitschweifigen Vortrag aus, und wurde vom Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg gebremst, er möge Bezug nehmen auf das, worum es im Prozess gehe. 

Stundenlange, ausschweifende Ausführungen des Angeklagten

Über mehrere Stunden drehten sich die Ausführungen des Angeklagten um seine Vorwürfe gegen Behörden, die Polizei, Staatsanwaltschaften und eine Flüchtlingshilfeorganisation. Anzeigen sei nicht nachgegangen, Beweismittel nicht beachtet worden. Der 51-Jährige, der sich als Aktivist versteht, beklagte vermeintliche Vertuschungsaktionen und Aktionen zum Nachteil saudischer Frauen. Verzweiflung und Wut seien in ihm gewesen. Besonders bewegt ihn, dass seine Ausführungen als wirr und zusammenhanglos beurteilt wurden. Das alles hatte er schon mehrfach vorgebracht im Lauf des Prozesses, der im November 2025 begonnen hatte. 

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer beantragt, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Tat, die nur eine Minute dauerte, habe in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt, hatte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher gesagt. 

Am 20. Dezember 2024 bog der angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg auf den Weihnachtsmarkt ein. Teils sei der Fahrer mit dem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Er war gleich nach der Tat festgenommen worden.

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