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Tödliche Schläge – 34-Jähriger muss lebenslang in Haft

In einer Emder Wohnung kommt es nachts zu einer brutalen Attacke. Ein 34-Jähriger tritt und schlägt auf einen 55-Jährigen ein. Wenig später stirbt das Opfer. Nun hat ein Gericht ein Urteil gesprochen.

Von dpa

02.09.2026

Der Angeklagte muss einem Urteil zufolge nach den tödlichen Schlägen lebenslang in Haft. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

Der Angeklagte muss einem Urteil zufolge nach den tödlichen Schlägen lebenslang in Haft. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

Ein 34 Jahre alter Mann ist wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Aurich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Deutsche einen 55-Jährigen durch heftige Schläge und Tritte gegen den Kopf so schwer verletzt hatte, dass dieser kurze Zeit später in einer Klinik starb. Die Kammer wertete die Tötung des 55-Jährigen als Mord aus niedrigen Beweggründen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Bei der Höhe der Strafe folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe nicht über sieben Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Attacke in Emder Wohnung 

Zu der brutalen Attacke war es nach Angaben des Gerichts in einer Wohnung in Emden im Milieu der Obdachlosen- und Alkoholiker-Szene gekommen. Dort waren an einem Abend Ende Januar das Opfer, seine Lebensgefährtin, der Angeklagte und weitere Personen zusammen gekommen. Alle hatten nach Angaben der Staatsanwaltschaft viel Alkohol getrunken. 

Dem Urteil zufolge soll der 55-Jährige zunächst versucht haben, sich verbal gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten zu wehren. Daraufhin soll der Angeklagte dann in Wut geraten sein. Mehrfach schlug der 34-Jährige demnach mit Schlagschutzhandschuhen auf den 55-Jährigen ein und trat ihn gegen Oberkörper und Kopf – auch dann noch, als dieser bewusstlos war. Das Opfer war dabei nach Überzeugung des Gerichts wegen des starken Alkoholkonsums wehrlos. 

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Schläge nach Angaben eines Gerichtssprechers ein. An die Tritte konnte er sich dagegen nicht erinnern. Der Angeklagte berief sich teils auf Erinnerungslücken, hieß es.

Nach dem Angriff auf den 55-Jährigen griff der Angeklagte in derselben Nacht dem Gericht zufolge auch die Lebensgefährtin des Opfers an, zog sie an den Haaren und trat ihr mehrfach ins Gesicht. Deshalb wurde der 34-Jährige auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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