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Zu Folterprozess: „Merkte kaum, ob ich lebe oder tot bin“

Einem 48-Jährigen werden Folter und Mord an 70 Gefangenen im syrischen Bürgerkrieg vorgeworfen. Der Angeklagte schweigt, doch ein Nebenkläger berichtet von seinen Foltererfahrungen.

Von dpa

27.04.2026

Vor dem Oberlandesgericht hat ein Prozess wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Thomas Frey/dpa

Vor dem Oberlandesgericht hat ein Prozess wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Er soll für den Tod zahlreicher Häftlinge in Syrien, Folter und brutale Verhöre mitverantwortlich sein: Die Bundesanwaltschaft wirft einem 48 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Mord in 70 Fällen vor, außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er muss sich vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte. 

Ihm wird zur Last gelegt, zwischen April 2011 und April 2012 als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus tätig gewesen zu sein. In dieser Funktion habe er sich an zahlreichen Verhören beteiligt, bei denen Gefangene misshandelt und gefoltert worden seien. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im Mai 2025 in Untersuchungshaft in Wittlich (Bernkastel-Wittlich). 

Dass der Fall in Koblenz verhandelt wird, hat nach Angaben eines Gerichtssprechers zwei Gründe. Der eine sei das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das besagt, dass bestimmte besonders schwere Straftaten - wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit - in Deutschland verhandelt werden dürfen, unabhängig davon, wo sie passiert sind. Zum anderen lebte der Angeklagte zuletzt in Pirmasens in Rheinland-Pfalz. 

Foltermethoden und tödliche „Willkommenspartys“

Laut Anklage soll er den Menschen erhebliche körperliche und seelische Leiden zugefügt haben. Teils habe er Folterungen beaufsichtigt, teils selbst ausgeführt. Zu den Foltermethoden gehörten demnach Schläge auf die fixierten Körper, Elektroschocks, das Herausreißen von Finger- und Zehennägeln oder auch das nächtliche Aufhängen an der Decke mit regelmäßigem Übergießen von kaltem Wasser.

Manche Häftlinge mussten laut Anklage mit zusammengebundenen Händen auf dem Bauch schlafen. Bei Neuankünften habe es sogenannte Willkommenspartys gegeben, bei denen es zu schweren Misshandlungen gekommen sei, die teils zum Tod geführt hätten.

Der Angeklagte sitzt seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Thomas Frey/dpa

Der Angeklagte sitzt seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

In Zellen erstickt

Zudem seien die Häftlinge in „katastrophalen“ hygienischen Bedingungen untergebracht worden, hieß es in der Anklage weiter. Es habe keine Möglichkeit zum Wäschewaschen gegeben, die Häftlinge hätten auf dem Boden schlafen müssen, teils im Stehen, und die Luft sei extrem stickig gewesen bis hin zur Sauerstoffunterversorgung. Durch letztere seien ebenfalls mehrere Menschen gestorben. 

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, über die Zustände in dem Gefängnis Kenntnis gehabt zu haben und dennoch dort als Wärter gearbeitet zu haben. Er sei Leiter der Vernehmungsabteilung gewesen. Insgesamt seien infolge der Gewalt und der lebensfeindlichen Haftbedingungen mindestens 70 Gefangene gestorben, heißt es in der Anklage. 

Eine der Aufgaben des Mannes war es laut Anklage, die Leichen zu einem nahegelegenen Krankenhaus zu bringen. Dort habe er Totenscheine erhalten, die eine natürliche Todesursache attestiert hätten.

„Ich merkte kaum, ob ich lebe oder tot bin“

Nebenkläger Feras Fayyad in dem Prozess erlebte nach eigenen Angaben Folter in dem Gefängnis und in dem Zeitraum, in dem der Angeklagte dort gearbeitet haben soll. Mittlerweile wohnt der 40-Jährige in Berlin und ist Filmproduzent. 

Fayyad berichtete außerhalb des Gerichtssaals von seinen Erfahrungen: „Ich wurde an der Hand aufgehängt – auf Syrisch nennt man das „Shabeh““, sagte er auf Englisch. „Ich wurde auf den Rücken, die Füße und ins Gesicht geschlagen, in der Zelle isoliert, schmutzig, kalt, ohne Licht.“ Er berichtete auch von sexuellem Missbrauch. Manchmal, wenn er wegen der Folter ins Koma gefallen sei, sei er danach in der Zelle wieder aufgewacht. „Ich merkte kaum, ob ich lebe oder tot bin.“

Er habe keinen Zugang zu Toiletten gehabt, das Essen, wenn es etwas gegeben habe, sei verdorben oder steinhart gewesen. „Wenn man es an die Wand wirft, könnte man damit ein Loch in die Wand schlagen“, sagte er. Was er sich wünsche: „für einen Moment zu spüren, dass er (der Angeklagte) die Schuld dafür empfindet“, sagte er. 

Ihn bestärke die deutsche Justiz, auch wenn er den Angeklagten anschaue. „Ich bin froh, dass es ein Gericht gibt, das auch die Würde jedes Menschen achtet. Dafür haben wir in Syrien gekämpft.“ Er bekomme das Gefühl, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. 

Syrien im Jahr 2011 

In Syrien begannen spätestens Mitte März 2011 Proteste gegen die Regierung des damaligen Staatschefs Baschar Al-Assad. Die syrische Regierung unterdrückte regierungskritische Aktivitäten der Opposition mit Gewalt. Geheimdienste sollten dabei nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Proteste möglichst frühzeitig unterbinden und Bewegungen einschüchtern. Demnach wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet. Der Konflikt endete in einem Bürgerkrieg mit internationaler Beteiligung. Baschar al-Assad wurde im Dezember 2024 gestürzt.

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