dpa

Stromausfall in Hessen – Wer schützt im Ernstfall?

Bei Stromausfällen sind Betreiber kritischer Infrastrukturen zuerst gefragt. Im Krisenfall springen Behörden ein. Wer im Notfall schützt.

Von dpa

22.01.2026

Wer hilft bei einem Stromausfall zuerst? Netzbetreiber müssen laut Innenministerium selbst handeln, bevor Behörden eingreifen. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

Wer hilft bei einem Stromausfall zuerst? Netzbetreiber müssen laut Innenministerium selbst handeln, bevor Behörden eingreifen. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Wer hilft, wenn in Hessen der Strom ausfällt? Nach Angaben des hessischen Innenministeriums sind grundsätzlich Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, Störungen zunächst eigenständig zu bewältigen. „Bei größeren Ausfällen oder Krisen unterstützen kommunale und landesseitige Fachbehörden, etwa bei Priorisierungen oder Ersatzversorgungen“, erläutert das Ministerium. 

Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes würden ergänzend greifen, dienten jedoch nicht dem Ersatz ausgefallener Infrastrukturen, sondern dem Schutz von Leib und Leben sowie der Linderung akuter Notlagen.

„Leuchttürme“ als örtliche Anlaufstellen 

Im Krisenfall werden Bürgerinnen und Bürger dem Ministerium zufolge unter anderem über verschiedene Kanäle wie Radio, Fernsehen und Warnapp informiert. Vor allem bei Stromausfällen wird demnach das Konzept der örtlichen Anlaufstellen angewandt - auch bekannt unter dem Schlagwort „Leuchtturm“. Dabei werden Feuerwehr- sowie Rathäuser und ähnliche Liegenschaften besetzt und dienen als Kommunikationsplattform.

Eigenvorsorge sei ein wesentlicher Bestandteil der Resilienz, betont das Ministerium ferner. Staatliche Hilfe baue grundsätzlich auf der Selbsthilfe der Bevölkerung auf und ergänze diese insbesondere für vulnerable Gruppen. Ratgeber und Checklisten für Krisen und Katastrophen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Empfohlen wird darin beispielsweise, einen Notvorrat für mehrere Tage anzulegen.