Staatsanwaltschaft klagt AfD-Politiker wegen NS-Parole an
Bei seiner Bewerbungsrede für den Vorstand der AfD-Jugendorganisation soll der Angeklagte eine Parole der Hitlerjugend verwendet haben. Nun muss ein Gericht über die Anklage entscheiden.
Nach Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen hat die Staatsanwaltschaft eine mögliche Strafbarkeit von Äußerungen geprüft, die bei dem Treffen gefallen sein sollen. Jetzt hat sie Anklage erhoben. (Archivbild)Nadine Weigel/dpa/dpa
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Wegen Äußerungen aus einer Rede während des Gründungstreffens der AfD-Jugendorganisation hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 28-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm die Verwendung eines Kennzeichens einer ehemaligen NS-Organisation vor.
Der schleswig-holsteinische AfD-Politiker Kevin Dorow soll in seiner Bewerbungsrede für den Vorstand der Generation Deutschland am 29. November 2025 die Parole „Jugend muss durch Jugend geführt werden“ verwendet haben. „Hierbei handelt es sich um eine von der Hitlerjugend während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannte Propaganda-Parole, die unter anderem von Adolf Hitler und Baldur von Schirach mehrfach zitiert wurde“, erklärte die Staatsanwaltschaft Gießen.
Politiker verweist auf Zeit vor Nationalsozialismus
Später sagte Dorow dazu, der Ausspruch „Jugend muss durch Jugend geführt werden“ stamme aus der Wandervogelbewegung, also aus einer Zeit vor dem Nationalsozialismus und damit lange bevor die Hitlerjugend überhaupt existierte. Er sehe keinerlei Anlass, sich von dieser inhaltlich in keiner Weise verwerflichen Aussage zu distanzieren.
Das zuständige Amtsgericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zur Eröffnung eines Hauptverfahrens zulässt. Termine wurden noch nicht bestimmt.