dpa

„Separatisten“-Prozess: Gericht hebt einige Haftbefehle auf

Nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft sind drei Angeklagte im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ auf freiem Fuß. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

Von dpa

29.10.2026

Das Gericht hebt einige Haftbefehle auf. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

Das Gericht hebt einige Haftbefehle auf. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Verfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ sind drei der Angeklagten auf freiem Fuß. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden habe nach fast zwei Jahren andauernder Untersuchungshaft die Haftbefehle gegen die drei Männer aufgehoben, teilte das Gericht mit.

Bei zwei der Angeklagten bestehe nicht mehr der dringende Tatverdacht und der Senat habe die Fluchtgefahr verneint, hieß es zur Begründung. Bei dem dritten Mann sah das Gericht die Haftfortdauer als unverhältnismäßig an. Der Vollzug des Haftbefehls gegen einen vierten Angeklagten ist ausgesetzt, aber von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden. Diese sei aber noch nicht hinterlegt worden, wie es weiter hieß.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden müssen sich seit Anfang dieses Jahres acht Männer aus der rechtsextremen Szene unter anderem wegen Terrorismusverdachts verantworten. Die Bundesanwaltschaft rechnet sie der militanten Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ zu. Sie wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weitere Anklagepunkte vor.

Laut Anklage waren die Männer überzeugt, dass ein unbestimmter „Tag X“ mit dem Zusammenbruch Deutschlands bevorstehe. Dabei hätten sie einen möglichst großen Teil Sachsens erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten wollen.

Karte