Sachsen hat ein neues Polizeigesetz
Nach Kompromissen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht ist das neue Polizeigesetz beschlossen. Was sich nun ändert.
Sachsens Landtag hat das neue Polizeigesetz verabschiedet.Sebastian Kahnert/dpa
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Das neue Polizeigesetz für Sachsen ist im Landtag beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Minderheitsregierung stimmten neben CDU und SPD auch mehrheitlich die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht.
Dagegen sprachen sich AfD, Linke und Grüne aus. 60 Abgeordnete votierten mit Ja, 53 mit Nein. Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung.
Innenminister Armins Schuster begrüßte den Entschluss. „Das neue Gesetz erlaubt der Polizei das zu tun, was sie mit Blick auf die heutige Sicherheitslage und Digitalisierung können soll“, sagte der CDU-Politiker. Man bewege sich damit auf der Höhe der Zeit. Die Polizei erhalte Instrumente auf dem aktuellen Stand der Technik und werde auch neuen Kriminalitätsformen entschieden begegnen können.
Minderheitskoalition hatte Kompromiss mit dem BSW gefunden
Da der Minderheitskoalition von CDU und SPD im Landtag zehn Stimmen zu einer eigenen Mehrheit fehlen, hatte man für das neue Polizeigesetz einen Kompromiss mit dem BSW gesucht. Das Bündnis Sahra Wagenknecht schrieb sich nachher auf die Fahnen, den Gesetzentwurf der Regierung an mehreren Stellen entschärft zu haben.
„Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht“, sagte der Abgeordnete und Ex-Polizist Bernd Rudolph. So bleibt der Einsatz von Tasern nur den Sondereinheiten der sächsischen Polizei vorbehalten. Auf den Einsatz der umstrittenen US-Überwachungssoftware Palantir wird verzichtet.
Das nun beschlossene Gesetz sieht unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vor. Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen.