Sachsen hat ein neues Polizeigesetz
Nach Kompromissen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht ist das neue Polizeigesetz beschlossen. Was sich nun ändert.
Sachsens Landtag hat das neue Polizeigesetz verabschiedet.Sebastian Kahnert/dpa
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Das neue Polizeigesetz für Sachsen ist im Landtag beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Minderheitsregierung stimmten neben CDU und SPD auch mehrheitlich die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Dagegen sprachen sich AfD, Linke und Grüne aus. 60 Abgeordnete votierten mit Ja, 53 mit Nein. Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung.
Innenminister Armins Schuster begrüßte den Entschluss. „Das neue Gesetz erlaubt der Polizei das zu tun, was sie mit Blick auf die heutige Sicherheitslage und Digitalisierung können soll“, sagte der CDU-Politiker. Man bewege sich damit auf der Höhe der Zeit. Die Polizei erhalte Instrumente auf dem aktuellen Stand der Technik und werde auch neuen Kriminalitätsformen entschieden begegnen können.
Das neue Gesetz war nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs erforderlich geworden. Dieser schrieb darin 2024 eine Neuregelung des Polizeigesetzes bis zum 30. Juni 2026 vor. Das Verfahren war seinerzeit von Grünen und Linken angestoßen worden.
Minderheitskoalition hatte Kompromiss mit dem BSW gefunden
Da der Minderheitskoalition von CDU und SPD im Landtag zehn Stimmen zu einer eigenen Mehrheit fehlen, war für das neue Polizeigesetz ein Kompromiss mit dem BSW gesucht worden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht schrieb sich auf die Fahnen, den Gesetzentwurf der Regierung an mehreren Stellen entschärft zu haben.
„Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht“, sagte der Abgeordnete und Ex-Polizist Bernd Rudolph. So bleibt der Einsatz von Tasern nur den Sondereinheiten der sächsischen Polizei vorbehalten. Auf die umstrittene US-Überwachungssoftware Palantir wird verzichtet.
Das nun beschlossene Gesetz sieht unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vor. Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen.
Grüne und Linke warnen vor Überwachung
Vehemente Kritik kam vor der Abstimmung aus der Opposition. Der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann kritisierte den Regierungsentwurf als „Frontalangriff auf die Bürgerrechte“ und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Besonders monierte er den Einsatz von KI und die sogenannte Quellen-TKÜ, die die Überwachung verschlüsselter Kommunikation ermöglicht.
Ähnlich äußerte sich Rico Gebhardt für die Linke. Bei den KI-Anwendungen gehe es um das Erheben und Verarbeiten von Daten in einem bisher nicht möglichen Ausmaß. Zudem würden die Systeme noch gar nicht existieren, da man ihre Funktionsweise nicht kenne, bleiben sie eine Blackbox.
Nicht weit genug geht das Gesetz hingegen der AfD. Sebastian Wippel bezeichnete die Einigung von CDU und SPD mit dem BSW als „faulen Kompromiss“. Es sei auch nicht anwenderfreundlich für die Polizei. Kritisch beurteilte Wippel besonders Formulierungen zu terroristischen Straftaten und die Einschränkungen beim Einsatz von Tasern.