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Rettungsfahrten in Brandenburg: Ein Kreis erhebt Gebühren

Wenn jemand in Brandenburg den Notruf wählt, soll das kostenlos für Bürger sein - das ist ein Ziel der Landesregierung. Trotz neuer Mittel fordert ein Landkreis rückwirkend Gebühren und sagt warum.

Von dpa

10.07.2026

Der Landkreis Märkisch-Oderland erhebt rückwirkend Gebühren für Rettungsdiensteinsätze. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

Der Landkreis Märkisch-Oderland erhebt rückwirkend Gebühren für Rettungsdiensteinsätze. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Die Operation Rettungsdienst ohne Gebühren für Bürger ist in Brandenburg bisher nicht geglückt. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat bereits damit begonnen, rund 2.100 Gebührenbescheide für 2025 rückwirkend zu verschicken, um ein Defizit bei Rettungsfahrten zu vermeiden. Dabei hat die Landesregierung angekündigt, den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Unterstützung für die Aufgaben des Rettungsdienstes in beiden kommenden Jahren je 40 Millionen Euro zu geben. Die „Märkische Allgemeine“ berichtete zuvor über die Bescheide.

Ministerium will Gebührenbescheide ausschließen

Das Gesundheitsministerium sieht in den Mitteln für das Schließen der Finanzlücken einen Schritt zur Lösung. Das sei „ein Puzzlestück innerhalb einer auch weiterhin hochkomplexen Verhandlungslage“, teilte Ministeriumssprecher Uwe Meier mit. Der Landkreis Märkisch-Oderland sei bisher der einzige, der rückwirkend Gebührenbescheide versende.

Die kommunalen Spitzenverbände, die Mehrzahl der Gebietskörperschaften, die Krankenkassen und das Ministerium „ringen weiterhin gemeinsam darum, Lösungen zu finden, die nachträgliche und künftige Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ausschließen“. Sie seien gemeinsam der Überzeugung, dass die damit verbundenen Ängste, Unsicherheiten und Belastungen den Nutzen bei weitem überwiegen.

Kreis verteidigt Bescheide mit Defizit

Märkisch-Oderland verteidigt die Gebühren für Bürger. Wenn der Kreis rund 2,2 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bekomme, seien das ungefähr die Kosten nicht bezahlter Rettungsfahrten ohne Klinikaufenthalt im Jahr, sagte Sprecherin Johanna Seelig. Dazu kämen Defizite für die vergangenen drei Jahre von sechs Millionen Euro. „Insofern sind die Mittel nicht ausreichend.“ Sie könnten vielleicht dabei helfen, Gebührenbescheide für die Fahrten 2026 zu vermeiden. Aber: „Für die vorhergehenden Jahre gilt das nicht.“

Die Einsätze der Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld, auch wenn ein Patient zum Beispiel nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte und die Krankenkassen erstatten die Summen. Das gelingt nicht immer. In Cottbus hatten sich Stadt und Kassen aber über die Kosten geeinigt - es kam nicht zu geplanten Gebührenbescheiden. Die Reform der Notfallversorgung des Bundes soll eine Lösung für sogenannte Fehlfahrten ohne Klinik bringen.

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