Prozess um Eklat im Weihnachtsgottesdienst - Küster stirbt
An Heiligabend 2022 spricht eine Hamburger Pastorin in ihrer Predigt über den russischen Krieg gegen die Ukraine. Das passt einem Besucher nicht. Er ruft dazwischen und soll den Küster gestoßen haben.
Der angeklagte Arzt steht zu Beginn des Prozesses um eine Störung eines Weihnachtsgottesdienstes mit tödlichen Folgen im Gerichtssaal.Bernhard Sprengel/dpa
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Ein gewaltsamer Zwischenfall mit tödlichen Folgen in einem Weihnachtsgottesdienst beschäftigt das Landgericht Hamburg. Angeklagt ist ein 60 Jahre alter Arzt. Er soll während eines späten Gottesdienstes an Heiligabend 2022 lautstark dazwischengerufen haben, als die Pastorin den russischen Krieg gegen die Ukraine ansprach. Politik gehöre nicht auf die Kanzel, rief er nach Angaben der Staatsanwaltschaft.
Der Küster und zwei weitere Männer der Gemeinde versuchten den Störer zu beruhigen. Als sie ihm sagten, dass er sonst die Kirche verlassen müsse, soll er den Küster kraftvoll von sich gestoßen haben. Der 65-Jährige stürzte und erlitt dabei eine mehrfache Beckenfraktur.
Klinik schickt verletzten Küster nach Hause
Nach einer Untersuchung im Krankenhaus entließen ihn die Ärzte wieder, weil die Brüche wegen einer Überlagerung mit intaktem Knochenmaterial auf Röntgenbilder nicht erkennbar gewesen seien. Er wurde entlassen, erlitt jedoch wenige Tage später eine Beinvenenthrombose und starb an einer Lungenembolie.
Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge und Störung der Religionsausübung. Der Angeklagte, der mit seiner Ehefrau als Beistand zum Prozess erschien, äußerte sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen.
Angeklagter schreibt Entschuldigungsbrief
Der Vorsitzende Richter verlas nach Wiederzulassung der Zuschauer einen Brief, den der Angeklagte rund ein Jahr nach dem Vorfall an die Pastorin geschrieben hatte. Darin bat er für sein Handeln um Entschuldigung und bedauerte den Tod des Küsters. „Was in der Ukraine geschieht, hat mich sehr stark belastet. Ich habe sehr große Angst vor einer Ausweitung des Krieges“, schrieb der 60-Jährige. Die Predigt habe bei ihm eine starke Gefühlsaufwallung bewirkt. Infolge von Alkoholgenuss sei es zu einem Kontrollverlust gekommen.
Als Zeugin sagte die Pastorin, sie habe auf der Kanzel über einen Angriff auf eine Kirche in der ukrainischen Stadt Mariupol gesprochen. Sie habe hinzugefügt, dass es für die Menschen in der Ukraine wahrscheinlich schwierig sei, Weihnachten in einer zerstörten Kirche zu feiern, während der russische Präsident Wladimir Putin mit der Kerze in der Hand in einer orthodoxen Kirche stehe.
„Angriff aus dem Nichts“
Nach dem ersten Zwischenruf habe sie dem Angeklagten angeboten, nach dem Gottesdienst mit ihm über die Predigt zu sprechen. Nach wenigen Minuten habe der Besucher aber erneut gestört. Dann habe sie gesehen, wie der Angeklagte den Küster mit beiden Händen kräftig zu Boden gestoßen habe.
Der Angeklagte soll in einem Weihnachtsgottesdienst in der Georgskirche einen Küster so heftig gestoßen haben, dass er stürzte und an den Folgen starb. (Archivbild)Christian Charisius/dpa
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Sie sei sofort von der Kanzel zu ihm geeilt, sagte die 60-Jährige. Der Küster habe über starke Schmerzen geklagt und nicht aufstehen können. Ein Gemeindemitglied habe einen Krankenwagen gerufen und die Polizei alarmiert. Ein anderer Mann habe den Störer überwältigt und bis zum Eintreffen der Beamten festgehalten. Nach dem Zwischenfall habe sie den Gottesdienst fortgesetzt.
Der Verteidiger hinterfragte den Ablauf des Geschehens und sprach von einer Rangelei. Auf eine Frage eines Richters hatte die Pastorin zuvor betont, dass es keine Rangelei gab. „Das war ein Angriff aus dem Nichts.“
Pastorin sucht sich andere Arbeitsstelle
An den folgenden Tagen habe sie mit dem Küster telefoniert. Der 65-Jährige habe sehr unter Schmerzen gelitten, sich kaum bewegen können und sei wütend gewesen. Es sei seine Kirche, da würde er sich nur raustragen lassen. „Ich bin auch rausgetragen worden“ - so gab die Zeugin die Worte des Küsters wieder.
Sie selbst habe im Jahr darauf erneut den Weihnachtsgottesdienst in der Kirche gefeiert, aber gemerkt, dass sie dabei keine Leichtigkeit und Freude mehr hatte. Darum habe sie sich im Jahr 2024 eine neue Stelle mit anderen Aufgaben gesucht.
Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstage bis zum 10. November angesetzt.
Die Ehefrau des Angeklagten darf als Beistand im Prozess neben ihrem Mann sitzen.Bernhard Sprengel/dpa
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