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Nach Unwetter: Betreten des Waldes offiziell verboten

Nach dem tödlichen Unwetter in der Sächsischen Schweiz ist das Betreten des Waldes per Allgemeinverfügung verboten worden. Was bei Verstößen droht.

Von dpa

01.08.2026

Bei einem Unwetter stürzten zahlreiche Bäume um. Sebastian Kahnert/dpa

Bei einem Unwetter stürzten zahlreiche Bäume um. Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Betreten bestimmter Waldflächen nach dem schweren Unwetter offiziell verboten. Wer dagegen verstoße, könne mit Bußgeldern von 2.500 bis - in besonders schweren Fällen - 10.000 Euro belangt werden, teilte das Amt mit. Das Verbot gelte bis zum 3. August, 24.00 Uhr. 

„Am 31. Juli 2026 zog ein lokales schweres Sturmereignis beziehungsweise eine Windhose über Teile der Vorderen Sächsischen Schweiz“, schreibt das Landratsamt in der Allgemeinverfügung. Eine Windhose ist ein Tornado. Auf dem X-Account des Wetterportals „Kachelmannwetter“ heißt es, bei dem Unwetter in Rathen, gehe man aktuell von einem starken Downburst (Fallböe) aus. „Aber auch ein Tornado kann nicht ausgeschlossen werden.“ 

Zahlreiche Bäume wurden umgerissen. Jetzt drohten in den betroffenen Gebieten erhebliche Gefahren durch entwurzelte Bäume, angebrochene Stämme und herabhängende Baumkronen, teilte das Landratsamt mit. 

Während des Sturms war ein 38 Jahre alter Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet worden. Drei weitere Menschen erlitten an anderer Stelle schwere Verletzungen.

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