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Muss Bäderregelung für Geschäfte im Norden geändert werden?

Sonntageinkauf ist für Feriengäste in Schleswig-Holstein seit Jahren selbstverständlich. Ein Urteil in Mecklenburg-Vorpommern zwingt nun zur Überprüfung. Bis Ende 2028 gibt es aber Planungssicherheit.

Von dpa

13.03.2026

In Schleswig-Holstein gibt es eine Einigung über die Bäderregelung bis Ende 2028. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

In Schleswig-Holstein gibt es eine Einigung über die Bäderregelung bis Ende 2028. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Mecklenburg-Vorpommern zur Sonntagsöffnung in touristischen Gebieten richtet sich der Blick auch nach Schleswig-Holstein. Die Regelung im nördlichsten Bundesland war Vorbild für die nun beim östlichen Nachbarn für unwirksam erklärte Sonntagsöffnung von Geschäften in bestimmten Orten mit touristischer Bedeutung.

Landesregierung will rechtzeitig Gespräche führen

Die Staatssekretärin im schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium, Julia Carstens (CDU), verwies auf eine Einigung mit den Akteuren, darunter auch die Gewerkschaft Verdi, auf die bestehende Bäderregelung bis Ende 2028. „Wir werden uns natürlich rechtzeitig vorher mit den Akteuren zusammensetzen und über unsere Verordnung sprechen“, so Carstens. Ziel der Landesregierung sei es, auch in Zukunft Sonntagsöffnungen in Tourismusorten zu ermöglichen. Man werde sich die schriftliche Urteilsbegründung aus Mecklenburg gründlich anschauen, sobald sie vorliege, und daraus Schlüsse für die künftigen Gespräche ziehen.

Nach Einschätzung des Fachbereichsleiters Handel bei Verdi Nord, Bert Stach, wird die Gewerkschaft über 2028 hinaus keine Duldung aussprechen. Es gehe um ein angemessenes Regel-Ausnahme-Verhältnis. Man erwarte von der Landesregierung, dass sie eine Regelung treffe, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte, sagte Stach.

Nach dem Urteil in Greifswald am Donnerstag hatte Stach betont, es gehe um den Anspruch der Menschen auf einen freien Sonntag. Dieser sei dafür da, dass Familien funktionieren, Vereinsleben funktioniere. „Dass Freundschaften gepflegt werden. Dass unsere Gesellschaft zusammenhalten kann.“

Das Greifswalder Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das OVG keine Revision zugelassen. Dagegen kann das Land aber Beschwerde einlegen. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Geschäftsöffnung hat das Urteil daher nicht.

Die Regelung in Schleswig-Holstein

Zum Start der Urlaubssaison in Schleswig-Holstein dürfen Geschäfte ab diesem Wochenende in ausgewählten touristisch geprägten Orten wieder sonntags öffnen. Dazu gehören zum Beispiel die Gemeinden auf den Inseln sowie Dagebüll, Malente, Damp, Eutin, Scharbeutz, Plön und Eckernförde. Insgesamt fallen 95 Städte und Gemeinden unter diese Regelung. 

Dort dürfen Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Für Helgoland gilt eine Sonderregelung: Dort können Verkaufsstellen vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

Verkauft werden dürfen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Waren des täglichen Gebrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen nicht öffnen.

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