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Ministerium: Redaktioneller Fehler bei Burschenschaft

Im Sommer entschied das oberste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz, dass der Verfassungsschutz Aussagen über eine Burschenschaft stoppen muss. Nun beschäftigte das Thema einen Landtagsausschuss.

Von dpa

03.09.2026

Im Fokus sind Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz von 2024 über „Germania Halle zu Mainz“ - hier Fahne und Wappen am Domizil der Burschenschaft. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

Im Fokus sind Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz von 2024 über „Germania Halle zu Mainz“ - hier Fahne und Wappen am Domizil der Burschenschaft. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat einen redaktionellen Fehler beim Verfassungsschutzbericht für 2024 eingeräumt und daraus Konsequenzen gezogen. „Das ist bei uns thematisiert worden“, sagte die kommissarische Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium, Bettina Winter, im Innenausschuss des Landtages in Mainz. „Der Prozess wird verändert und das heißt, wenn Zitate in den Bericht hineinkommen, dann werden sie immer nochmals redigiert, sodass uns das nicht mehr passieren dürfte.“ 

Es geht um Formulierungen in dem Bericht über die Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“. Im Kapital über die „Neue Rechte“ heißt es: „Ein Aktiver der Burschenschaft schrieb 2022 in den „Burschenschaftlichen Blättern“, dass nur Personen mit nachweisbar deutscher Abstammung als Deutsche gelten könnten. Er bezieht sich in seinem Beitrag hauptsächlich auf Rechtsprechung zur „Identitären Bewegung“ und verteidigt seine Ansicht mit weiteren Argumenten, die auf eine rassistisch geprägte Weltanschauung schließen lassen.“ 

Hauptsacheverfahren vor Oberverwaltungsgericht läuft noch

Und weiter: „Diese Form der Weltanschauung schließt alle Menschen aus, die nicht dem ethnischen Volksbegriff entsprechen. Damit widerspricht sie dem Grundgesetz, insbesondere dem Prinzip der Menschenwürde, die allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleichermaßen zusteht.“

Der Altherrenverband der Burschenschaft war nach der Einstufung der Burschenschaft als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes mit einer Klage dagegen gescheitert. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz wurden Rechtsmittel eingelegt. 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschied später in einem Eilrechtsschutzverfahren, in dem es zunächst nur um die vier Sätze aus dem Bericht ging, dass der erste Satz dieser Passage eine Tatsachenbehauptung sei, die in dem genannten Artikel weder wörtlich zu finden noch ihm sinngemäß zu entnehmen sei. 

Minister: Haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen 

Die Tatsachenbehauptung sei damit unwahr, befand das OVG in dem Beschluss vom Juli dieses Jahres. Da sich die nachfolgenden Werturteile auf diese Aussagen bezögen, seien auch diese zu beanstanden. Die Äußerungen im Verfassungsschutzbericht stellten damit einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar. Das weiter gefasste Hauptsacheverfahren läuft derweil noch, wie ein OVG-Sprecher sagte. 

Innenminister Achim Schwickert (CDU) sagte im Innenausschuss, das Land habe nach der Entscheidung des OVG unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Der Verfassungsschutzbericht 2024 sei nicht mehr auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, noch vorhandene Printexemplare seien entsprechend geschwärzt worden. „Das Ministerium wird die beanstandete Passage auch im Übrigen nicht weiter verbreiten.“ 

Der Minister betonte gleichzeitig, die Einstufung der Burschenschaft als Beobachtungsobjekt stütze sich auf eine Vielzahl von Belegen. An ihr werde auf Grundlage einer Gesamtschau aller vorhandenen Erkenntnisse festgehalten. „Im Berufungsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz nun zu entscheiden, ob es der durch das Verwaltungsgericht bestätigten Einstufung der Burschenschaft als Beobachtungsobjekt durch die Verfassungsschutzbehörde folgt.“

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