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Gutachten nach Hundeangriff: Tier wollte Kind nicht töten

Eine Vierjährige spielt, wird dabei vom Familienhund angegriffen und gebissen - sie stirbt daran. Warum hat sich das Tier so verhalten? Dazu gibt es nun ein Gutachten.

Von dpa

26.08.2026

Der Hund wird derzeit in einer Tierpension untergebracht. (Archivbild)Heiko Rebsch/dpa

Der Hund wird derzeit in einer Tierpension untergebracht. (Archivbild)Heiko Rebsch/dpa

© Heiko Rebsch/dpa

Nach einem tödlichen Hundeangriff im Osternienburger Land (Sachsen-Anhalt) soll der Familienhund einem Gutachten nach nicht eingeschläfert werden. Das Tier habe antrainiertes Verhalten gezeigt und so das vier Jahre alte Kind nicht töten wollen, sagte ein Sprecher des Salzlandkreises auf Anfrage. Zuvor hatten die „Mitteldeutsche Zeitung“ und der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet. 

Die Vierjährige war von dem American Staffordshire Terrier im Juli beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen worden. Das Tier habe nicht in Tötungsabsicht gebissen, hieß es. „Es waren vielmehr erlernte Verhaltensweisen“, so der Sprecher. 

Nach dem Vorfall hatte eine Obduktion ergeben, dass das Kind an den schweren Bissverletzungen gestorben ist. Mehrere Personen hatten demnach noch versucht, Hund und Kind zu trennen, für das Kind kam jedoch jede Hilfe zu spät. 

Der Vorfall ereignete sich in der Ortschaft Drosa im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Nach dem Angriff hatten Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau die Ermittlungen aufgenommen. Der 32 Jahre alten Mutter und einem 30 Jahre alten Bekannten der Familie wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Wie geht es weiter mit dem Hund?

Der Hund wurde nach dem Vorfall in die Tierpension Staßfurt im Salzlandkreis gebracht. Daraufhin wurde nun unter anderem ein amtliches Gutachten zum Verhalten des Tieres erstellt. Dem Sprecher nach können derzeit keine Angaben dazu gemacht werden, wie lange der Hund noch in der Tierpension untergebracht wird. 

Für die Unterbringung des Tieres ist nach Angaben des Sprechers die Gemeinde Osternienburger Land zuständig. „Nach unserer Kenntnis ist sie bemüht, eine Einrichtung zu finden mit Spezialisten, die den Hund dauerhaft unterbringt und dort verhaltenstherapeutisch mit ihm arbeitet“, sagte der Sprecher des Salzlandkreises.

Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle Länder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein. Dort gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefährliche Rasse.

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