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Experte zu Völklingen: Nicht der Psychiater fällt das Urteil

Schuldfähig oder nicht? Im Prozess um einen getöteten Polizisten schätzte das Gericht den Angeklagten teils anders ein als ein Gutachter. Ein Professor erklärt, warum das nicht ungewöhnlich ist.

Von dpa

02.04.2026

Die Anklage lautete auf Mord. Das Urteil nicht. Laszlo Pinter/dpa

Die Anklage lautete auf Mord. Das Urteil nicht. Laszlo Pinter/dpa

© Laszlo Pinter/dpa

Nach dem aufsehenerregenden Urteil im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen hat ein Experte die generelle Bedeutung eines detaillierten Blicks auf Tat und Täter betont. „Die Frage, ob jemand schuldig ist für ein Verhalten, ist eine der schwersten, der wir uns in der Justiz gegenüberstehen, weil wir ja nicht in die Seele eines Täters hineinsteigen können“, sagte Henning Rosenau, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 

Daher sei es so wichtig, dass „wir nicht aus dem Bauchgefühl heraus argumentieren, sondern ganz exakt sind und ganz genau versuchen, so nah wie möglich an den Täter, an dessen Verhalten und Schuld während der Tat heranzukommen. Das ist unsere Anforderung, die wir im Strafprozess haben“.

Frage der Schuldfähigkeit

Das Landgericht Saarbrücken hatte am Mittwoch das Urteil gegen einen 19-Jährigen gesprochen, der im August 2025 nach einem Tankstellenüberfall einen 34 Jahre alten Beamten mit einer zuvor entrissenen Dienstwaffe erschossen hatte. Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter an. Es ging davon aus, dass der junge Mann wegen einer psychischen Erkrankung bei dem Überfall vermindert schuldfähig, bei den Schüssen - die als Totschlag statt Mord gewertet wurden - dann schuldunfähig war. 

Eine solche Unterscheidung könne in sich stimmig und denkbar sein, sagte Experte Rosenau der Deutschen Presse-Agentur weiter. Denn bei dem Raub- und dem Tötungsvorwurf handele es sich aus Juristensicht um zwei unabhängige und zeitlich getrennte Taten. Die festgestellte Schizophrenie habe „nicht die Konsequenz, dass man dauerhaft nicht steuerungs- und einsichtsfähig ist, sondern dass das von Fall zu Fall so sein kann“. 

Gutachten bindet nicht

Gegen Ende des Prozesses hatte ein Gutachter dem Angeklagten wegen seiner psychischen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit am Tattag attestiert. Dass das Gericht nun in Teilen zu einer anderen Einschätzung des Zustands des Angeklagten gekommen ist, sei legitim, erklärte Rechtsexperte Rosenau. Viele Gerichte folgten auch meistens den Einschätzungen der Sachverständigen, aber sie müssten es nicht. „Denn nicht der Psychiater fällt das Urteil darüber, ob ein Täter schuldunfähig war. Über diese Frage entscheidet das Gericht.“

Rechtswissenschaftler Rosenau forscht in Halle. (Handout)--/Henning Rosenau/dpa

Rechtswissenschaftler Rosenau forscht in Halle. (Handout)--/Henning Rosenau/dpa

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