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Arzt attackiert Pfleger seiner Mutter - Geldstrafe

Der Sohn einer 87-Jährigen und ein Pfleger geraten im Zimmer der Frau in einen Streit. Bis der Mediziner mit der Fußstütze des Toilettenstuhls zuschlägt. Nach einem Hausverbot folgte nun ein Prozess.

Von dpa

13.02.2026

Der Arzt hatte vor Gericht Reue gezeigt. (Symbolbild) Taylan Gökalp/dpa

Der Arzt hatte vor Gericht Reue gezeigt. (Symbolbild) Taylan Gökalp/dpa

© Taylan Gökalp/dpa

Ein Mann, der einen Pfleger seiner Mutter in einer Wohngemeinschaft in Berlin-Schöneberg attackiert hat, ist zu einer Strafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 55-jährigen Arzt der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit mindestens drei Schlägen mit der Fußstütze eines Toilettenstuhls habe er den 57-jährigen Pfleger verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Es sei in einer „provokativen Situation“ geschehen. 

Der Mann hatte seine Mutter im September 2024 besucht und wollte auch im Krankenzimmer der 87-Jährigen übernachten. Als der Pfleger im Spätdienst seine übliche Pflegeroutine vornehmen wollte, sei es zum Streit gekommen. 

Zum Hintergrund sagte der Pfleger, der Angeklagte habe sich bezüglich der Pflege „Sachen angemaßt“ und die Frau ohne technische Hilfsmittel aus dem Bett gehoben. „Ich habe ihm erklärt, dass ich die Pflegepflicht und die Verantwortung habe“, so der 57-Jährige. 

Pfleger erlitt Platzwunde am Kopf

Der Arzt, der sich nach seinen Angaben seit Jahren um seine Mutter kümmert und schon längere Zeit nicht mehr in seinem Beruf tätig ist, hatte die Schläge zugegeben. Er bereue sie zutiefst, erklärte der 55-Jährige. Vor der Gewalt sei es zu einem Streit und Provokationen gekommen - „da habe ich einen beliebigen Gegenstand gegriffen“. Nach der Tat habe er ein Hausverbot erhalten. Der Pfleger erlitt unter anderem eine Platzwunde am Hinterkopf. 

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert. Auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen plädierte der Verteidiger. Das Gericht verhängte eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro und ging wie der Anwalt von einem – juristisch – minder schweren Fall aus. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe in einer emotional sehr aufgeladenen Situation und nach Provokationen gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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