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OLG Hamm bestätigt Geldstrafe für manipulierte Pyrotechnik

Ein Fan zündet eine veränderte Alarmfackel bei einem Bundesligaspiel – das Oberlandesgericht bestätigt die Geldstrafe. Durch den Umbau hatte sich das Gefährdungspotenzial erhöht.

Von dpa

13.01.2026

Ein Stadionbesucher in Bochum hatte eine vergleichbare Handfackel wie bei diesem Spiel zwischen Paris und Mailand gezündet. Allerdings hatte er den Griff zuvor gekürzt und sich damit strafbar gemacht. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

Ein Stadionbesucher in Bochum hatte eine vergleichbare Handfackel wie bei diesem Spiel zwischen Paris und Mailand gezündet. Allerdings hatte er den Griff zuvor gekürzt und sich damit strafbar gemacht. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

© Sven Hoppe/dpa

Nach dem Zünden von Pyrotechnik im Stadion des VfL Bochum hat das Oberlandesgericht Hamm die vom Amtsgericht Bochum verhängte Geldstrafe bestätigt. Das teilte das OLG mit. Der zu einer Geldstrafe verurteilte Stadionbesucher hatte eine Alarmfackel gezündet, deren Einsatz laut Stadionordnung verboten ist. 

Bei Notfällen als Signal oder bei Feiern darf die Handfackel ohne Einschränkung genutzt werden. Der Fußballfan hatte allerdings den Griff der Fackel vor seinem Stadionbesuch nach dem Kauf erheblich gekürzt. Durch diesen Eingriff fällt die Pyrotechnik, die in Fußballstadion bevorzugt von den Ultragruppen eingesetzt werden, unter das Gesetz zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Das Amtsgericht hatte den Fan deshalb zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt (15 Tagessätze zu 60 Euro). Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte eine Sprungrevision des Angeklagten gegen seine Verurteilung ab.

Der OVG-Senat stellt laut Mitteilung klar, dass nachträglich veränderte pyrotechnische Gegenstände ein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen. Der Verurteilte hatte den ursprünglich 12 Zentimeter langen Griff auf 0,4 Zentimeter gekürzt. Das Haltestück endete somit direkt unterhalb des mit sehr hoher Temperatur verbrennenden Magnesiums.

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