Mehr als 70 Anklagen nach Ausschreitungen in Frankfurt
Die Aufarbeitung der schweren Krawalle nach einem Fußballspiel in Frankfurt im November 2023 dauert an. Es werden weiter Zeugen gesucht.
Die Ermittlungen nach den schweren Ausschreitungen beim Bundesliga-Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart im November 2023 dauern an. (Symbolbild) Boris Roessler/dpa
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Auch rund zwei Jahre nach den schweren Ausschreitungen beim Bundesliga-Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart dauert die juristische Aufarbeitung an. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt berichtet auf Anfrage von Ermittlungsverfahren gegen 125 Personen aus dem Fanbereich, die teilweise noch andauerten. Dies gelte auch für Ermittlungen gegen Polizeibeamte.
In Frankfurt kam es nach dem Fußballspiel im November 2023 zu schweren Krawallen zwischen Fans und der Polizei, mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Die Polizei bildete eine Sonderkommission für die Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft berichtet nun von 71 Anklagen und 13 beantragten Strafbefehlen gegen Fans. Zehn Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, sieben an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, 24 dauerten an.
27 Urteile ergangen, weitere Verhandlungen stehen aus
In 27 Verfahren seien Urteile des Amtsgerichts Frankfurt ergangen, sie reichten von Verwarnungen mit Arbeitsauflagen über Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von sieben Monaten bis zu zwei Jahren mit Bewährung. Ein Verfahren wurde den Angaben zufolge gegen eine Zahlung an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.
Die Verurteilten sollen unter anderem Fahnenstangen, Absperrgitter und Feuerlöscher geworfen haben. In weiteren 21 Verfahren stünden die Hauptverhandlungen noch an, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Verfahren gegen Polizeibeamte
Mehrere Verfahren richten sich gegen Polizeibeamte, fünf gegen namentlich bekannte Beamte und 17 gegen unbekannt. Eines der Verfahren wurde eingestellt, in drei Verfahren wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ansonsten dauerten die Ermittlungen an.
„Es wird insbesondere noch auf Aussagen weiterer polizeilicher Zeugen sowie in einigen Fällen auf die Einlassung der Beschuldigten gewartet“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Um mögliche Straftaten von Polizeibeamten ermitteln zu können, müssten von Fanseite Zeugen konkret benannt werden, erklärte der Sprecher.