Wintersport

Cas-Urteil: Russen dürfen an Olympia-Quali teilnehmen

Der russische Ski-Verband wehrt sich im Streit mit dem Weltverband Fis vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen den Ausschluss bei Olympia-Qualifikationen - mit Erfolg. Was das bedeutet.

Von dpa

02.12.2025

Doch noch zu Olympia? Russlands Ski-Verband legte erfolgreich Beschwerde beim Internationalen Sportgerichtshof Cas ein.Laurent Gillieron/KEYSTONE/dpa

Doch noch zu Olympia? Russlands Ski-Verband legte erfolgreich Beschwerde beim Internationalen Sportgerichtshof Cas ein.Laurent Gillieron/KEYSTONE/dpa

© Laurent Gillieron/KEYSTONE/dpa

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat den Weg für russische und belarussische Ski- und Snowboard-Athleten freigemacht, unter neutralem Status an Qualifikationswettkämpfen für die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina teilnehmen zu können. Die Cas-Gremien kippten eine Entscheidung des Internationalen Ski- und Snowboardverbands Fis, der beschlossen hatte, keine russischen und belarussischen Athleten als neutrale Einzelathleten („Individual Neutral Athletes“/AIN) zu Qualifikationswettbewerben der FIS zuzulassen.

Der russische Ski-Verband und der belarussische Ski-Verband hatten unter anderem mit Athleten und Para-Athleten Klagen gegen diese Entscheidung vom Oktober 2025 eingelegt. Der Cas teilte nun mit, zwei Beschwerden stattgegeben zu haben.

Cas: Fis ist politischen Neutralitätsgrundsätzen verpflichtet

Die Cas-Panels entschieden, dass die Fis-Satzung politischen Neutralitäts- und Anti-Diskriminierungsgrundsätzen verpflichtet sei. Das Fis-Verbot stelle eine unzulässige pauschale Ausschlussregelung nach Nationalität dar – ungeachtet der Frage, ob die betroffenen Athleten die vom IOC festgelegten AIN-Teilnahmekriterien erfüllen. Dem Urteil zufolge sollen russische und belarussische Athleten, die die AIN-Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) erfüllen, an Fis-Qualifikationswettkämpfen teilnehmen dürfen.

Moskaus Sportminister Michail Degtjarjow, der auch Präsident des Olympischen Komitees Russlands ist, begrüßte das Urteil und sprach von einem Erfolg.

Belarussische Olympiasiegerin hofft auf Teilnahme

An dem Einspruch waren dem Cas zufolge zwölf russische Athleten und Para-Athleten sowie fünf belarussische Athleten beteiligt. Zu ihnen gehört auch die belarussische Freestyle-Skifahrerin Hanna Huskowa, die 2018 in Pyoengchang Olympiasiegerin in der Disziplin Aerials wurde und vier Jahre später in Peking Silber holte. Weitere Anträge, etwa die Zulassung russischer Betreuer und Funktionäre, wurden abgelehnt.

Der neutrale Status kann für Athleten genehmigt werden, die die militärische Invasion der Ukraine nicht öffentlich unterstützt und keine Verbindungen zum Militär oder zu staatlichen Sicherheitsbehörden haben. Die Fis, die die Entscheidung anerkannte, bat in einer Mitteilung alle betroffenen Athleten darum, den AIN-Status zu beantragen - und verwies dabei nochmals auf die Bedingungen für die Genehmigung. Der Verband kündigte an, eine Liste der Sportler zu veröffentlichen, die als neutrale Einzelathleten anerkannt worden sind.

So steht das IOC zu dem Thema

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) erlaubt Athleten aus Russland und Belarus zwar, wie schon bei den Olympischen Spielen in Paris 2024, als individuelle neutrale Athleten anzutreten, überlässt jedoch den internationalen Verbänden der einzelnen Sportarten die Entscheidung, ob sie dies auch in ihren Qualifikationswettkämpfen anwenden. Die Fis, zuständiger Weltverband etwa im alpinen Skisport, beim Skispringen, im Langlauf und in der Nordischen Kombination, hatte sich dagegen entschieden.

Hintergrund der Sanktionen gegen Russland und Belarus ist der seit mehr als drei Jahren andauernde Angriffskrieg gegen die Ukraine. Das IOC hatte zudem Russlands Olympisches Komitee suspendiert, weil es die vier annektierten ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja aufgenommen hat. Dies wertete das IOC als Verstoß gegen die olympische Charta.

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