Fussball

Bericht: Prozess um Tod von Maradona beginnt am 14. April

Der Strafprozess um den Tod von Diego Maradona wird neu gestartet. Nachdem ein neues Richterteam per Losverfahren bestimmt wurde, verschiebt sich der Prozessbeginn kurzfristig.

Von dpa

11.03.2026

Wegen möglicher fahrlässiger Tötung der Fußballikone Diego Maradona müssen sich sieben medizinische Fachkräfte vor Gericht verantworten. (Archivbild)Patrick Seeger/dpa

Wegen möglicher fahrlässiger Tötung der Fußballikone Diego Maradona müssen sich sieben medizinische Fachkräfte vor Gericht verantworten. (Archivbild)Patrick Seeger/dpa

© Patrick Seeger/dpa

Der neue Prozess gegen die sieben Angeklagten im Todesfall der argentinischen Fußballlegende Diego Maradona soll nun am 14. April beginnen. Das Strafgericht von San Isidro nahe der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger auf eine Änderung des Verhandlungsplans stattgegeben, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. 

Ursprünglich hätte der neue Prozess am 17. März beginnen sollen. Berichten zufolge sollen zudem die wöchentlichen Verhandlungen von drei auf zwei reduziert und die Zeugenliste von ursprünglich 178 auf 90 Personen verkleinert werden.

Zuvor war nach einem Skandal um eine vorher zuständige Richterin das siebte Strafgericht in San Isidro per Losverfahren als neues Strafgericht für den Fall bestimmt worden. Im Mittelpunkt des Prozesses stehen sieben medizinische Fachkräfte, die sich wegen möglicher fahrlässiger Tötung des Fußballidols Maradona verantworten müssen.

Zuvor zuständige Richterin vom Dienst suspendiert

Der erste Prozess war Ende Mai nach rund zweieinhalb Monaten für nichtig erklärt worden, weil die beteiligte Richterin Julieta Makintach zeitgleich an einem nicht genehmigten Dokumentarfilm über das Verfahren mitgewirkt hatte. 

Maradona war im November 2020 im Alter von 60 Jahren an Herzversagen gestorben – wenige Wochen nach einer Operation wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn. Die Staatsanwaltschaft wirft den medizinisch Verantwortlichen vor, grobe Versäumnisse bei der Betreuung begangen zu haben.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren