Wissenschaft

EU-Kommission: Android-Nutzer sollten mehr KI-Optionen haben

„Hey Google“ sollte laut EU-Wettbewerbshütern nicht alternativlos sein. Brüssel schlägt vor, das Betriebssystem Android für die KI-Konkurrenz zu öffnen. Davon sollen auch Nutzer profitieren.

Von dpa

27.04.2026

Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen EU-Wettbewerbsregeln unterliegen. (Symbolbild)Andrej Sokolow/dpa

Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen EU-Wettbewerbsregeln unterliegen. (Symbolbild)Andrej Sokolow/dpa

© Andrej Sokolow/dpa

Nutzer des Google-Betriebssystems Android sollten nach Ansicht der EU-Kommission mehr Auswahl bei integrierten KI-Systemen haben. Die Brüsseler Behörde legte Vorschläge vor, wie der US-Konzern nach den EU-Wettbewerbsregeln vorgehen sollte, um konkurrierenden Anbietern Künstlicher Intelligenz besseren Zugang zu den Funktionen des Betriebssystems zu gewähren. Android-Nutzern in der gesamten EU würde dadurch eine größere Auswahl geboten, hieß es in einer Mitteilung. 

Konkret sollen konkurrierende KI-Dienste demnach künftig in der Lage sein, auf Android-Smartphones und -Tablets E-Mails zu versenden, Essen zu bestellen oder Fotos zu teilen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor. 

Brüssel will Sprachbefehle benutzerdefiniert machen

Statt „Ok Google“ oder „Hey Google“ schlägt die EU-Kommission zudem vor, dass Nutzer andere KI-Dienste per selbst festgelegtem Aktivierungsbefehl starten können. Die Vorschläge der Brüsseler Wettbewerbshüter sind zunächst nicht bindend für Google, sollen dem US-Konzern aber helfen, sich an europäische Wettbewerbsregeln zu halten. 

Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Wettbewerbsregeln unterliegen.

Der US-Konzern und auch konkurrierende Unternehmen können nun Gegenvorschläge machen, die Brüssel berücksichtigen will. Im Sommer muss die EU-Kommission dann verbindliche Änderungen vorschlagen. Sollte sich keine Einigung mit Google finden, könnte ein Verfahren wegen DMA-Verstößen drohen und die EU letztendlich empfindliche Strafen verhängen.

Karte