Wirtschaft

„Mängelmelder Post“: Netzagentur sammelt Beschwerden

Ärger mit verspäteten Briefen oder geschlossenen Filialen? Ein neues Portal der Bundesnetzagentur wendet sich an genervte Postkunden – und will Missstände schneller aufdecken.

Von dpa

08.10.2025

Probleme bei der Paketzustellung? Keine Postfiliale in der Nähe? Der Mängelmelder Post der Bundesnetzagentur nimmt ab sofort Beschwerden entgegen. (Symbolbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Probleme bei der Paketzustellung? Keine Postfiliale in der Nähe? Der Mängelmelder Post der Bundesnetzagentur nimmt ab sofort Beschwerden entgegen. (Symbolbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Startschuss für den „Mängelmelder Post“: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ab sofort auf einem Internet-Portal der Bundesnetzagentur über Probleme mit Postdienstleistungen beschweren. „Das können Schwierigkeiten bei der Zustellung von Briefen und Paketen oder bei der Bereitstellung von Filialen und Poststationen sein“, berichtete ein Behördensprecher.

Schritt für Schritt wird eingegeben, ob es etwa um die Zustellung von Briefen, Paketen oder Zeitschriften geht. Das jeweilige Problem kann dann genauer beschrieben werden. Die Beschwerdezahlen und Gründe sollen regelmäßig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

„Der Mängelmelder Post hilft uns, schwerwiegende, anhaltende oder wiederholte Unregelmäßigkeiten bei der Postversorgung schneller zu erkennen“, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung. Bei Bedarf will die Bundesnetzagentur gezielt behördliche Schritte einleiten.

Mit der Bereitstellung des Mängelmelders setze man die gesetzlichen Vorgaben aus dem Postgesetz um. „Er eröffnet einen einfachen Zugang, um Mängel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität und flächendeckender Versorgung mit Postdienstleistungen zu melden.“

Die Behörde betonte, dass individuelle Probleme oder mögliche Ansprüche etwa bei Beschädigung oder Verlust von Sendungen weiterhin gegenüber dem Postdienstleister geltend gemacht werden müssen. „Hier kann die Bundesnetzagentur keine Maßnahmen ergreifen.“

Karte