Wirtschaft

Ministerium: „Weit weg“ von landesweiter Stallpflicht

Neue Ausbrüche, angespannte Stimmung: Wegen der Geflügelpest müssen unzählige Tiere jetzt in Ställen untergebracht werden. Wie es im Agrarland Niedersachsen jetzt um die Vogelgrippe steht.

Von dpa

28.10.2025

In Niedersachsen werden Millionen von Legehennen gehalten. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

In Niedersachsen werden Millionen von Legehennen gehalten. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Wegen der um sich greifenden Vogelgrippe gilt in weiteren Teilen Niedersachsens jetzt eine Stallpflicht für Geflügel. Mittlerweile haben die Landkreise Cloppenburg, Vechta, Emsland, Diepholz, Oldenburg und Gifhorn eine entsprechende Verfügung erlassen.

Eine Sprecherin des Agrarministeriums in Hannover sagte, es zeichne sich ab, dass in den kommenden Tagen nach einer entsprechenden Risikobewertung weitere Landkreise folgen könnten. Aber: „Wir sind weit weg von landesweit geltenden Aufstallungen.“ Morgen Vormittag will Agrarministerin Miriam Staudte einen Überblick über die aktuelle Lage vorstellen.

Ministerin: Lage ist angespannt

Für die Stallpflichten in mehreren Landkreisen zeigte die Grünen-Politikerin Verständnis. Die Betriebe und Landkreise, die wirklich einer Gefahr ausgesetzt sind, „die sollten auch diese Aufstallpflicht verhängen“, sagte Staudte im Deutschlandfunk. Die Lage sei angespannt, fast jeden Tag gebe es neue Ausbrüche. 

„Ich glaube, es ist richtig, dass Aufstallpflichten verhängt werden, aber man muss schon auch abwägen“, sagte die Ministerin. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass auch mit Stallpflichten einige Landkreise trotzdem besonders betroffen gewesen seien. Auch ein Halten im Stall biete „keine hundertprozentige Garantie“, dass die Tiere geschützt sind. „Insofern finde ich es gut, dass wir die Regelung haben, dass die Kreise selber entscheiden, dass sie eine Risikobewertung vornehmen.“

Das Ziel der Stallpflichten ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel zu verhindern. Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Joachim Schwind, sagte nach einer Videokonferenz der zuständigen Behörden: „Die niedersächsischen Landkreise bewerten alle derzeit intensiv und ständig die Lage zur Vogelgrippe und reagieren angepasst auf die Infektionslage vor Ort, gegebenenfalls auch mit örtlichen Aufstallungsanordnungen, Wiedereinstallungsverboten und Ausnahmen für Hobbyhaltungen.“

So viele Fälle sind in Niedersachsen bisher bestätigt worden

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts sind in Niedersachsen bisher elf Ausbrüche in Geflügelhaltungen bestätigt worden. Hinzu kommen 20 weitere bestätigte Fälle bei Wildvögeln. Das Institut spricht von einer Momentaufnahme, mit weiteren Ausbrüchen sei zu rechnen. Wie hoch der Schaden ist, den die Vogelgrippe-Welle in Niedersachsen hinterlässt, ist Staudte zufolge noch unklar.

Niedersachsen ist ein wichtiges Agrarland mit vielen Geflügelbetrieben. 2024 gab es zwischen Nordsee und Harz mehr als 4.400 Betriebe mit mehr als 20 Millionen Legehennen. Zudem wurden rund 927.000 Tonnen Geflügel geschlachtet – das entsprach 59 Prozent des Schlachtgeflügels bundesweit.

24.000 Puten in Vechta müssen getötet werden

Im Landkreis Vechta kam es zu einem weiteren Ausbruch: Betroffen ist ein Putenbetrieb im Stadtgebiet von Vechta mit rund 24.000 Mastputen. Es sei der zweite Ausbruch innerhalb weniger Tage, teilte der Landkreis mit. Vorsorglich müssten alle Tiere des Betriebes getötet werden. 

In den Gemeinden Garrel und Bösel wurden zudem Ausbrüche in zwei Putenbetrieben vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Die Bestände in Bösel mit 10.100 Puten und in Garrel mit 3.300 Wochen alten Puten wurden am Dienstag getötet. Somit sind im Landkreis Cloppenburg sieben Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 59.700 Puten und 5.300 Enten betroffen, wie es in einer Mitteilung hieß.

Wenn ganze Bestände getötet werden müssen und nicht mehr verkauft werden können, erhalten Tierhalter eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Zur Höhe der Zahlungen hatte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) schon vor der aktuellen Welle an Infektionen eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Der Höchstbetrag von 50 Euro pro Tier soll demnach auf bis zu 110 Euro steigen. Niedersachsens Ministerin Staudte mahnte, es dürfe keine Situation entstehen, in der mehr entschädigt werde, als die Tiere wert seien.

Niedersachsens Agrarministerin Staudte hat Verständnis für Landkreise, die die Stallpflicht verhängen. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

Niedersachsens Agrarministerin Staudte hat Verständnis für Landkreise, die die Stallpflicht verhängen. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

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