Politik Inland

Vier Städte legen Berufung gegen Grundsteuer-Urteile ein

Dürfen NRW-Kommunen das Gewerbe bei der Grundsteuer stärker belasten als Wohngrundstücke? Nach einer ersten Gerichtsentscheidung ist das rechtswidrig. Der Streit geht nun in die nächste Runde.

Von dpa

04.02.2026

In NRW wird vor Gericht um Hebesätze für die Grundsteuer gestritten. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

In NRW wird vor Gericht um Hebesätze für die Grundsteuer gestritten. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Vier Ruhrgebietsstädte haben gegen Urteile zur Grundsteuer-Erhebung Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt. Gegen alle vier Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen seien Berufungen der Städte Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Essen eingegangen, teilte eine OVG-Sprecherin mit. 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang Dezember geurteilt, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrundeigentümern. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund.

Landesregierung hatte umstrittenes Modell erlaubt

Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten zuvor gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Es war das erste Verfahren nach der Neuregelung der Grundsteuer, bei der das Land NRW den Kommunen unterschiedliche Hebesätze erlaubt hatte. Damit soll unter anderem ein übermäßiger Anstieg der Wohnkosten verhindert werden.

Die Unterschiede sind erheblich: So beträgt der Grundsteuer-Hebesatz für Gewerbegrundstücke in Dortmund 1.245 Prozent, für Wohngrundstücke mit 625 nur rund die Hälfte. Ähnlich sieht es in Essen (1.290 zu 655), Bochum (1.190 zu 715) und Gelsenkirchen (1.397 zu 696) aus.

Das Verwaltungsgericht hob die Steuerbescheide aller vier Betriebe auf und erklärte die Satzungen der Städte für nichtig, insoweit sie unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien vorschreiben. Nun ziehen die Städte gegen diese Urteile in die nächste Instanz vor das OVG. 

Keine Sprungrevision gewählt

Die Kommunen entschieden sich damit für das Rechtsmittel der Berufung und nicht für eine Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, die das Verwaltungsgericht auch zugelassen hatte. 

Differenzierte Hebesätze hatte die NRW-Landesregierung im Sommer 2024 im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform für das Bundesland ermöglicht. Zahlreiche weitere Klagen zu dem Thema liegen bei den Gerichten. Die Grundsteuer zählt mit einem Gesamtvolumen von gut vier Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Einnahmequellen der NRW-Kommunen.

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