Viel Streit um Grundsteuer: OVG verhandelt Klage aus Bochum
Viele Kommunen haben die Grundsteuer erhöht. Ein Gesetz erlaubt für bewohnte und nicht bewohnte Grundstücke unterschiedliche Hebesätze, es gab Streit vor Gerichten. Nun entscheidet das OVG Münster.
Am 4. Dezember 2026 steht eine OVG-Verhandlung zur Grundsteuer an. (Archivbild)Guido Kirchner/dpa
© Guido Kirchner/dpa
Nach mehreren gerichtlichen Streitfällen zur Grundsteuer in NRW verhandelt nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Fall aus Bochum. Eine Grundstückseigentümerin hatte gegen ihren Grundsteuerbescheid geklagt und Ende 2025 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Erfolg erzielt. Nach einer Berufung der Stadt Bochum liege der Fall jetzt beim OVG, am 4. Dezember werde öffentlich verhandelt, teilte das Gericht in Münster mit.
Und: Die Kammer habe die Beteiligten bereits darauf hingewiesen, dass sie „in Erwägung zieht“, die Fragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Verschiedene Sätze für bewohnte und nicht bewohnte Grundstücke
Ein Landesgesetz erlaubt unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke. Im konkreten Streitfall hatte die Stadt der Klägerin zur Bestimmung der Grundsteuer B einen Hebesatz für 2025 festgelegt, der für Nichtwohngrundstücke gilt. Die Klägerin ist allerdings Eigentümerin eines sogenannten gemischt genutzten Grundstücks, das teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzt wird. Der Hebesatz für Wohngrundstücke wäre für die Klägerin erheblich günstiger.
Das Gericht in Gelsenkirchen hatte entschieden, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass für Nicht-Wohngrundstücke höhere Hebesätze verlangt werden als für Wohngrundstücke. Das verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot.
OVG-Entscheidung zu Bochum hat grundsätzliche Bedeutung
Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts sagte, eine Entscheidung in dem Bochumer Fall werde grundsätzliche Bedeutung für Nordrhein-Westfalen haben. Sollte bei der Verhandlung am 4. Dezember herauskommen, dass der Senat die zugrunde liegende Bestimmung im NRW-Gesetz für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halte, wäre das Voraussetzung für eine Vorlage in Karlsruhe, erläuterte die Sprecherin. Es wäre dann vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob die Zuordnung von gemischt genutzten Grundstücken zu den sogenannten Nicht-Wohngrundstücken im NRW-Gesetz vereinbar ist mit dem Grundgesetz.
Viele Kommunen haben die Hebesätze bei der Grundsteuer von 2025 auf 2026 angehoben, manche auch in unterschiedlichem Ausmaß für Nicht-Wohngrundstücke und Wohngrundstücke. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten bereits nach Streitfällen Urteile zur Grundsteuer verkündet - die Richter waren sich in ihren Bewertungen allerdings nicht einig.