Politik Inland

Streit um Geburtstagsgrüße - Datenschützer rügt Tübingen

Wenn Kommunen Geburtstage im Amtsblatt veröffentlichen, klingt das harmlos – ist es aber nicht. Seit Jahren fehlt dafür die rechtliche Grundlage, warnt der Landesdatenschutzbeauftragte.

Von dpa

05.12.2025

Tübingens OB Palmer streitet mit dem Datenschutz. (Archivfoto)Bernd Weißbrod/dpa

Tübingens OB Palmer streitet mit dem Datenschutz. (Archivfoto)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Im Streit um im Tübinger Amtsblatt veröffentlichte Geburtstagsgratulationen von Bürgern weist der Landes-Datenschutzbeauftragte Kritik der Stadt entschieden zurück. Selbstverständlich könne ein Oberbürgermeister einem Jubilar individuell gratulieren, sagte Tobias Keber. Dafür gebe es eine Rechtsgrundlage. „Keine Rechtsgrundlage gibt es hingegen seit zehn Jahren für die Veröffentlichung der Jubiläen in den Amtsblättern, welche zwischenzeitlich auch vielfach online abrufbar und damit weltweit zugänglich sind.“ 

Ein Tübinger Bürger hatte sich wegen Geburtstagsgrüßen der Stadt, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden, beschwert. Mit der Folge, dass Tübingen ein neues Datenschutzverfahren am Hals habe, postete Palmer in den sozialen Medien und ärgerte sich darüber.

Datenschützer warnt vor Gefahren  

Es müsse bedacht werden, dass mit online veröffentlichten Informationen auch Künstliche Intelligenz (KI) trainiert werde, sagte Keber. „Eine Veröffentlichung ist daher nur mit Einwilligung möglich.“ Zahlreiche Kommunen hätten ihre Verfahren an die Rechtslage angepasst und veröffentlichten Jubiläen gar nicht mehr oder ausschließlich mit Einwilligung.

Dies geschehe gerade mit Blick auf die Gefahren möglicher Schockanrufe oder Enkeltrickbetrügereien durch Kriminelle, die öffentlich zugängliche Informationen zur Vorbereitung ihrer Handlungen nutzten. 

Er habe die Stadt Tübingen angeschrieben und aufgefordert darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadt Tübingen öffentlich einem Bürger zu einem Jubiläum gratuliere, erklärte Keber.

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