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So will Brandenburg die Flüchtlingseinrichtungen neu ordnen

Ein neues Gesetz soll für mehr Struktur und Ordnung bei der Arbeit mit Asylbewerbern sorgen. Im Fokus stehen verschiedene Einrichtungen. Ein Überblick.

Von dpa

06.11.2025

Asylbewerber bekommen in den Übergangseinrichtungen unter anderem Sprachkurse.Patrick Pleul/dpa

Asylbewerber bekommen in den Übergangseinrichtungen unter anderem Sprachkurse.Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Frankfurt (Oder)(dpa/bb) - Die Brandenburger Landesregierung organisiert die Einrichtungen für Flüchtlinge neu. Die Pläne sind im Landesaufnahmegesetz geregelt. Nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat, ist der Landtag an der Reihe, darüber zu entscheiden. „Nur Menschen mit sicherer Bleibeperspektive sollen in die Kommunen verteilt werden“, sagte Innenminister René Wilke (parteilos). „Personen ohne gesicherte Bleibeperspektive werden zunächst in Übergangs- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht.“

Erstaufnahmeeinrichtung

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Die zentrale Einrichtung ist in Eisenhüttenstadt angesiedelt. Es gibt Außenstellen in Zossen-Wünsdorf und Frankfurt (Oder). Die Belegung ist inzwischen rückläufig. Im neuen Landesaufnahmegesetz wird die maximal zulässige Aufenthaltsdauer auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet, das gilt nicht für Familien mit Kindern.

Übergangseinrichtung für unklare Bleibeperspektive

Die Landesübergangseinrichtungen sind für Flüchtlinge mit unklarer Bleibeperspektive vorgesehen. Dazu gehören laut Innenministerium vor allem Geduldete - also Menschen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, die aber nicht freiwillig in die Heimat zurückkehren. Die Ziele sind eine geordnete Ausreise und Integration durch Sprachförderung, Bildung und Qualifizierung sowie Unterstützung für Ausbildung oder Arbeit. Die in Frankfurt (Oder) geplante Übergangseinrichtung soll rund 400 Plätze haben und wird dann nicht mehr Teil der Erstaufnahmeeinrichtung sein.

Ausreiseeinrichtung für freiwillige Rückkehrer

Geplant sind auch Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen. Die erste Einrichtung dieser Art soll in Zossen-Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) entstehen, aber erst nach der Eröffnung der ersten Landesübergangseinrichtung an den Start gehen. Vorgesehen sind maximal 200 bis 250 Plätze, im Durchschnitt wird mit bis zu 150 Menschen geplant. Dort soll mit Beratung eine freiwillige Rückkehr gefördert werden, die Flüchtlinge sollen besser erreichbar für Behörden und Gerichte sein. Die dortige Erstaufnahmeeinrichtung wird dafür erneut verkleinert - diesmal um 500 Plätze. Die Aufenthaltsdauer soll dort maximal drei Monate sein.

Abschiebehaft für Gefährder und Straftäter in Berlin

Berlin und Brandenburg planen die gemeinsame Nutzung einer Abschiebehaftanstalt in Berlin-Lichtenrade. Dort ist bisher laut Innenverwaltung eine kleine zweistellige Zahl potenziell gefährlicher Menschen untergebracht. Die Vereinbarung für die gemeinsame Nutzung soll bis spätestens Anfang 2026 unterzeichnet werden.

Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen

Das schon länger geplante Ein- und Ausreisezentrum für Flüchtlinge am Flughafen BER soll nach Angaben von Innenminister Wilke ebenfalls von Berlin und Brandenburg gemeinsam genutzt werden können. Auch der Bund will dort mitwirken. Hierfür soll die bereits bestehende Ausreisesammelstelle ausgebaut werden, um eine schnellere und kosteneffizientere Bearbeitung zu ermöglichen. Auch das Ausreisegewahrsam, das schon jetzt Teil der Sammelstelle ist, soll in das neue Ein- und Ausreisezentrum übernommen werden.

René Wilke will mit dem Landesaufnahmegesetz mehr Struktur und Ordnung in die Arbeit mit Asylbewerbern bringen.Patrick Pleul/dpa

René Wilke will mit dem Landesaufnahmegesetz mehr Struktur und Ordnung in die Arbeit mit Asylbewerbern bringen.Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

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