Saarland will Verfassung gegen Feinde der Demokratie stärken
Die Landesverfassung des Saarlands soll widerstandsfähiger gegen Demokratiefeinde werden. SPD und CDU sehen Verfassungsänderungen als „Resilienzpaket“.

Der Saar-Landtag will drei Verfassungsänderungen. (Archivbild)Harald Tittel/dpa
© Harald Tittel/dpa
Der Landtag in Saarbrücken hat drei Änderungen der Verfassung des Saarlandes auf den Weg gebracht. Mit einer neuen Präambel, einer Absage an Antisemitismus und Antiziganismus sowie einer Stärkung des Verfassungsgerichtshofes kann nach Ansicht der regierenden SPD und der oppositionellen CDU die Demokratie geschützt werden.
„Heute wollen wir unsere Verfassung widerstandsfähiger machen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. Die Präambel sei eine von insgesamt drei Verfassungsänderungen, die ein „Resilienzpaket“ gegen Feinde der Demokratie darstellten. Es gehe darum, die Demokratie „wehrhafter“ zu machen, sagte auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani. In der neuen Präambel bekennt sich das Land zur deutsch-französischen Freundschaft und zu einem friedlichen Europa.
SPD und CDU verfügen im Landtag gemeinsam über 48 der 51 Mandate. Drei Abgeordnete stellt die AfD. Die Verfassungsänderungen werden nun im zuständigen Ausschuss beraten, einzelne Formulierungen können dabei noch geändert werden.
Gegenantrag der AfD abgelehnt
Dem Gesetzesvorschlag zufolge soll die Verfassung künftig mit diesem Satz beginnen: „Im Wissen um die wechselhafte Vergangenheit des Saarlandes, gelegen im Herzen der Großregion, stehen wir für die deutsch-französische Freundschaft und ein friedliches Europa ein.“
Bisher hatte die seit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1957 geltende Verfassung keine Präambel (Einleitung). Künftig soll dort auch ein Bekenntnis zur Völkerverständigung und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stehen.
Zuvor hatte der Landtag einen Gegenantrag der dreiköpfigen AfD-Fraktion abgelehnt. Darin hieß es unter anderem, das Saarland bekenne sich „zu seiner unveräußerlichen Zugehörigkeit zum deutschen Volk, zum deutschen Sprachraum und zur abendländischen Kultur“.
Schutz für jüdisches Leben und jüdische Kultur
In der zweiten Verfassungsänderung heißt es, das Saarland fördere das friedliche Zusammenleben der Menschen und trete Antisemitismus und Antiziganismus entgegen. „Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ Diese Änderung wird vor allem mit einem „sprunghaften Anstieg antisemitischer Vorfälle“ nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 begründet.
Die dritte Verfassungsänderung erweitert und präzisiert die bisher nur in zwei kurzen Artikeln festgehaltenen Bestimmungen über den Verfassungsgerichtshof. Dessen Mitglieder müssen mit einer Zweidrittelmehrheit des Landtages gewählt werden. Unter anderem werden eine Amtsdauer von sechs Jahren und eine Möglichkeit der Wiederwahl festgeschrieben.
Von einem „starken Zeichen für unsere Demokratie“ sprach SPD-Fraktionschef Commerçon. Die AfD sei „eine völkische Kraft“ und „respektlos“ gegenüber der Demokratie: „Sie sind antiparlamentarisch, sie sind antidemokratisch und dem müssen wir gemeinsam widerstehen.“
CDU: Mit Argumenten gegen Verfassungsfeinde
Toscani beklagte den Zulauf für „Populisten und Extreme“. Verfassungsfeindliche Kräfte müssten mit Argumenten bekämpft werden. „Wir müssen sie mit überzeugenden Argumenten bei demokratischen Wahlen besiegen“, sagte Toscani.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr sprach von „panischer Angst, dass die Demokratie wirklich siegt“. Man versuche, „vorbeugend Riegel vorzuschieben gegen den politischen Willen der Saarländerinnen und Saarländer“.