Promotion an der Fachhochschule – Abwanderung verhindern
Wasserstoffforschung in Stralsund, soziale Themen in Neubrandenburg: Damit Nachwuchswissenschaftler nicht abwandern, will MV Promotionen auch an Fachhochschulen ermöglichen. Sie heißen künftig anders.
Die jetzigen Fachhochschulen in MV sollten das Promotionsrecht bekommen, sagt Ministerin Martin. Philip Dulian/dpa
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Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein neues Landeshochschulgesetz, mit dem die zuständige Ministerin Bettina Martin (SPD) das Land forschungsstärker und für Studierende attraktiver machen will. Auch soll Bürokratie abgebaut werden. Das Kabinett stimmte ihrem Entwurf zu. Nun soll er dem Landtag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Das ist im Einzelnen geplant:
Promotionsrecht für Fachhochschulen
Auch an den Fachhochschulen in Wismar, Stralsund und Neubrandenburg sollen junge Wissenschaftler künftig ihren Doktor machen können. Die Fachhochschulen können das Promotionsrecht bekommen, müssen dafür aber forschungsstarke Fächer nachweisen, wie Martin bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs nach der Kabinettssitzung sagte. Das werde unabhängig geprüft.
Die jetzigen Fachhochschulen sollen einen neuen Namen bekommen – sie heißen künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie die Ministerin sagte. Es gebe dort bereits interessante Forschungsfelder, etwa Wasserstoff in Stralsund oder Soziales in Neubrandenburg.
Martin sagte, es wäre fahrlässig, junge Menschen abwandern zu lassen, nur weil sie in MV nicht an der Hochschule, an der sie studiert haben, promovieren könnten. Andere Bundesländer eröffneten die Möglichkeit, an der Fachhochschule den Doktorgrad zu erwerben, bereits. In MV haben aktuell nur die Universitäten das Promotionsrecht.
Bürokratieabbau
Einige bürokratische Pflichten werden gestrichen, kündigte die Ministerin an. So müssten die Universitäten und Hochschulen künftige neue Studienordnungen nicht mehr beim Ministerium anzeigen. „Das wird viel Entlastung bringen“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.
Erleichterungen für Studierende
Wer als Student bereits Kinder hat oder Angehörige pflegen muss, soll dafür einen Nachteilsausgleich bekommen. Wer ohne Abitur nach einer Berufsausbildung studieren möchte, muss künftig nicht mehr unbedingt drei Jahre Praxiserfahrung vorweisen, wie es hieß. Dies soll zwar weiter die Regel sein, aber es kann der Ministerin zufolge auch Ausnahmen geben, über die im Einzelfall entschieden werden soll.
Bei internationalen Studienbewerbern sollen die Hochschulen künftig Eignungstests machen können. Bisher mussten die Studieninteressierten zunächst ein Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg absolvieren, wie es hieß. Das könne nun wegfallen.
Die studentische Mitwirkung werde ausgebaut. Künftig müsse es überall einen studentischen Prorektor geben.