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Personalnot drückt auch 2026 - Anspruch auf Ganztag startet

Der Lehrkräftemangel wird auch 2026 viele Schulen arg belasten. Ab Sommer haben zunächst Erstklässler einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Dafür braucht es weiteres Personal und viel Geld.

Von dpa

01.01.2026

Auch 2026 werden Schulen mit Lehrkräftemangel ringen müssen. (Archivbild) Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn

Auch 2026 werden Schulen mit Lehrkräftemangel ringen müssen. (Archivbild) Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn

© Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn

Tausende unbesetzte Lehrerstellen im Land und hunderte vakante Schulleitungsposten vor allem an Grundschulen: Der Mangel an pädagogischem Personal wird für viele Schulen in Nordrhein-Westfalen auch 2026 ein drängendes Problem bleiben. Als gewaltige Aufgabe kommt ab Sommer der bundesweite Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen hinzu, zunächst für die ersten Klassen. Die Umsetzung wird teuer - und es wird bereits darüber gestritten. 

Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen fehlen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) spricht beim Personalmangel von einer „Dauerbaustelle“. Eine repräsentative Forsa-Befragung im Auftrag der Bildungsgewerkschaft hatte kürzlich ergeben, dass für 58 Prozent der Schulleitungen in NRW Personalmangel das größte Problem ist. 

Die aktuellsten Zahlen: Derzeit sind laut Schulministerium rund 8.800 Stellen nicht besetzt. Es fehlten Lehrerinnen und Lehrer, aber auch sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter und Fachkräfte in multiprofessionellen Teams. Stand Anfang Dezember 2025 waren 164.650 Stellen besetzt. Man habe binnen drei Jahren einen deutlichen Zuwachs erzielt. Es reiche aber weiter nicht, hieß es in Düsseldorf. 

Wie viele Lehrkräfte man 2026 für die Schulen gewinnen wolle, bezifferte das Ministerium nicht. Es werde mit zahlreichen Maßnahmen intensiv daran gearbeitet, die Schulen mit ausreichend Personal zu versorgen. Der Lehrermangel sei „nicht von heute auf morgen“ zu beheben. 

Schulleiterposten vor allem an Grundschulen öfters unbesetzt 

Auch Schulleiterinnen und Schulleiter fehlen nach wie vor: An 387 von insgesamt 4.472 Schulen - knapp neun Prozent - war der Posten vakant. Unverändert sind Grundschulen am stärksten betroffen: An 262 von insgesamt 2.476 Grundschulen konnte die Stelle nicht besetzt werden, wie aus jüngsten Daten (31. Oktober 2025) des Ministeriums hervorgeht. In solchen Fällen werde sichergestellt, dass die jeweiligen Aufgaben von einem Mitglied des Kollegiums übernommen werden, erläuterte ein Ministeriumssprecher. 

Ab der ersten Klassen beginnt mit dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

Ab der ersten Klassen beginnt mit dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. (Archivbild)Bernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

Herkulesaufgabe Ganztag und Streit um Finanzierung 

Mit dem neuen Schuljahr beginnt ab Sommer der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule (OGS) für zunächst Erstklässlerinnen und Erstklässler. Dieser wird nach und nach auf die Jahrgänge zwei bis vier erweitert, so dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt. Angebote in offenen Ganztagsschulen gibt es seit etwa 20 Jahren, sie sind begehrt, viele Kinder gehen leer aus. Aktuell werden etwa 480.500 Jungen und Mädchen über ein Ganztagsangebot gefördert. 

Mehrere Städte hatten im Dezember Klagen vor Verwaltungsgerichten angekündigt, um rechtliche Klarheit zur Finanzierung zu erreichen, ob das Land künftig mehr bezahlen müsse. Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) aus Hamm, warf dem Land vor: „Es drückt sich davor, gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist.“ Daran hänge aber auch die Finanzierung. Mehrfach hätten die Kommunen vom Land eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung für den Ganztag gefordert. 

Ministerium ist zuversichtlich, dass es genug Plätze geben wird 

Laut Schulministerium ergibt sich der Rechtsanspruch unmittelbar aus dem Bundesrecht, verantwortlich für die Umsetzung seien die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Kommunen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. „Die Verantwortung für die Gewährleistung des Anspruchs liegt rechtlich bei den Kommunen, nicht beim Land.“ Die OGS bleibe eine Kooperation von Schule und Jugendhilfe. 

Zugleich zeigte sich das Ministerium zuversichtlich: Das Land habe frühzeitig die nötigen Weichen gestellt, Ausbaukapazitäten und Ausgaben massiv erhöht. 2026 steigen demnach die Landesausgaben für die offenen Ganztagsschulen um 93 Millionen auf insgesamt 983 Millionen Euro. „Für 2026 stehen Mittel für bis zu 500.500 Plätze bereit, und bis 2028/29 ist ein Ausbau auf bis zu 605.500 Plätze vorgesehen.“ Der Sprecher betonte: „Die Bedarfe können auf dieser Grundlage gedeckt werden.“ 

Was ist mit pädagogischer Qualität?

Der VBE mahnt, der Ganztag dürfe nicht nur Ort der Betreuung sein, sondern müsse als „verlässlicher Bildungs- und Entwicklungsraum“ fungieren. Es fehlten aber verbindliche Qualitätsstandards und ein klarer Plan, wie die Ganztagsbildung in den nächsten Jahren aussehen solle. Bei den Angeboten der OGS sind viele Kooperationspartner etwa aus Sport und Kultur mit an Bord.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die OGS als einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Schon jetzt sei das System aber am Limit, es gebe zu wenig Räume und Fachkräfte. Es brauche zudem eine verbindliche pädagogische Abstimmung zwischen Schulen und OGS.

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