Politik Inland

Vater des Hanauer Attentäters fehlt bei Prozessauftakt

Prozessauftakt ohne Angeklagten: Warum bleibt der 78-Jährige dem Gericht unentschuldigt fern – und wie geht es jetzt weiter?

Von dpa

17.11.2025

Vor dem Landgericht Hanau hat der Berufungsprozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau begonnen. (Archivbild)Michael Bauer/dpa

Vor dem Landgericht Hanau hat der Berufungsprozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau begonnen. (Archivbild)Michael Bauer/dpa

© Michael Bauer/dpa

Ohne den Angeklagten hat der Berufungsprozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau begonnen. Der 78-Jährige blieb dem Verfahren vor dem Landgericht Hanau beim Auftakt unentschuldigt fern. 

Der Mann war im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Hanau wegen Volksverhetzung, versuchter Nötigung, Beleidigung, Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz sowie falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 21.600 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil haben er und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Angeklagter bereits vorbestraft

Unter anderem soll der Mann Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) in Pamphleten beschimpft und das Annäherungsverbot zu Angehörigen der Opfer missachtet sowie eine Frau rassistisch beleidigt haben. 2023 war der vorbestrafte Rentner bereits wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt worden.

Da der 78-Jährige trotz ordnungsgemäßer Vorladung am Montag nicht zum Prozessauftakt erschienen war und sich auch nicht für sein Fernbleiben entschuldigt hatte, wies das Landgericht seine Berufung zunächst zurück. Später im Prozessverlauf tauchte in den Akten des Pflichtverteidigers aber überraschend eine Vollmachtserklärung des Angeklagten auf, womit die zunächst erfolgte Zurückweisung des Berufungsantrags aus juristischen Gründen hinfällig war. Der Prozess muss nun noch einmal zu einem neuen Termin angesetzt werden.

Persönlichkeitsstörung

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater hatte sich zum Zeitpunkt der Tat im Haus aufgehalten.

Eine forensisch-psychiatrische Gutachterin hatte dem 78-Jährigen in dem Verfahren vor dem Amtsgericht eine Persönlichkeitsstörung sowie einen möglicherweise durch das Attentat verursachten „Querulantenwahn“ attestiert.

Der Angeklagte war auch im vergangenen Jahr zunächst nicht vor dem Amtsgericht Hanau erschienen und wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt. Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess. Das Gericht verhandelte mehrere Tage ohne ihn und verurteilte ihn in Abwesenheit.

„Wurzel des Problems ist nicht durch die Justiz lösbar“

„Der Kern des Problems kann nicht von der Justiz gelöst werden“, sagte der Verteidiger in dem Berufungsprozess. „Wir haben es mit einem schwerkranken, traumatisierten Mann zu tun.“ Er verwies unter anderem darauf, dass die Leichen der Frau und des Sohns des Angeklagten laut einem Verwaltungsgerichtsurteil rechtswidrig ohne dessen Wissen eingeäschert wurden. Auch der Staatsanwalt erklärte: „Die Wurzel des Problems ist nicht durch die Justiz lösbar.“

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