Politik Inland

Massive Kritik an geplantem NRW-Gesetz gegen Diskriminierung

Mehr als 27.000 Unterschriften gegen das geplante NRW-Antidiskriminierungsgesetz: Polizei und Lehrkräfte fürchten Misstrauen und Bürokratie. Warum das Vorhaben so umstritten ist.

Von dpa

05.05.2026

NRW plant ein umstrittenes Landesgesetz gegen Diskriminierung. (Symbolbild)Sebastian Christoph Gollnow/dpa

NRW plant ein umstrittenes Landesgesetz gegen Diskriminierung. (Symbolbild)Sebastian Christoph Gollnow/dpa

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Der schwarz-grünen Landesregierung schlägt wegen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes massiv Gegenwind entgegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete den Entwurf als „Misstrauensgesetz“. Es gebe gar keine Schutzlücke, wie sie von den Befürwortern des Gesetzes immer wieder ins Feld geführt werde, sagte GdP-Landeschef Patrick Schlüter in Düsseldorf.

„Diskriminierung ist in unserem Land bereits jetzt verboten, aus guten Gründen.“ Wer sich diskriminiert fühle, habe bereits heute rechtsstaatliche und effektive Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. 

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes stärken. Laut dem schwarz-grünen Gesetzentwurf soll es künftig allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität, Behinderungen oder Alter zu diskriminieren – zum Beispiel bei einer Job-Bewerbung. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Für kommunale Behörden wird es allerdings nicht gelten.

„Ich bin sicher, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz einen wichtigen Beitrag zu unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft leisten wird“, erklärte Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne). „Wir schließen eine rechtliche Schutzlücke, um dazu beizutragen, dass alle Menschen von Behörden und Institutionen gleichbehandelt werden.“ 

Sie habe sehr großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei und aller anderen Beschäftigten des Landes. „Dennoch kann es in allen staatlichen Behörden und Institutionen zu Diskriminierung kommen.“ Dafür gelte aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht. Diese Lücke werde in NRW mit dem neuen Landesgesetz geschlossen. 

27.000 unterschreiben Petition

GdP-Landeschef Schlüter sprach von einem „verkorksten Gesetzesvorhaben“, das durch eine faktische Beweislastumkehr pauschal eine Misstrauenskultur gegen die Polizei und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schaffe. 

Die GdP startete vor drei Wochen eine Petition gegen das Gesetz, die bisher von mehr als 27.000 Menschen unterzeichnet worden sei. Schlüter sagte, auch CDU-Kommunalpolitiker fühlten sich nicht wohl mit dem Gesetz.

Besonders die Polizei befürchtet eine „pauschale Misstrauenskultur“ gegen Beamte. (Symbolbild)Oliver Berg/dpa

Besonders die Polizei befürchtet eine „pauschale Misstrauenskultur“ gegen Beamte. (Symbolbild)Oliver Berg/dpa

© Oliver Berg/dpa

Gerade Polizisten gegenüber gebe es nach einem Eingreifen in Konflikten „die Neigung, sich zu revanchieren“, sagte Schlüter. „Wir erleben das heute schon mit den Retourkutschen-Anzeigen nach dem Strafrecht.“ Mit dem neuen Gesetz käme dann ein weiterer Hebel hinzu, um sich über Polizisten zu beschweren. Wenn es wirklich eine Schutzlücke bei Diskriminierung gäbe, müsse das Gesetz auch für Kommunen gelten, etwa für Ordnungsämter, im Nahverkehr oder in Kitas, sagte Schlüter. 

Entschädigungsklagen werden befürchtet

FDP-Landtagsfraktionschef Henning Höne kritisierte eine weitreichende Beweislastumkehr, unklare Haftungsregeln und Rechtsunsicherheit durch das geplante Gesetz. Die Folge seien mehr Dokumentationsaufwand, erhebliches Missbrauchspotenzial und im Zweifel ein Zögern in entscheidenden Momenten.

„Künftig kann dann praktisch jede staatliche Entscheidung, sei es von der Polizei, aber sei es auch im Klassenzimmer, erst einmal unter Diskriminierungsverdacht hinterfragt werden“, sagte Höne. Polizei und Lehrkräfte müssten dann das Gegenteil beweisen - „oder es kommt eben zu Entschädigungsklagen“. Es drohe ein System, das weniger dem Schutz vor Diskriminierung diene als der Generierung von Entschädigungsansprüchen. 

Dem widersprach Ministerin Schäffer. Bloße Vermutungen reichten nicht aus, es müssten immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen ließen. Nicht einzelne Beamte würden belangt, sondern eine Beschwerde oder Klage richte sich immer gegen die staatliche Institution.

NRW ist das erste Flächenland, das ein Gesetz gegen Diskriminierung einführt. Bislang gibt es das nur im Stadtstaat Berlin. Die frühere Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) hatte gesagt, mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden. Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. 

Im Grundsatz begrüßten etwa Wohlfahrtsverbände, aber auch jüdische Beratungsstellen in einer Expertenanhörung des Landtags die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes als wichtig und überfällig. 

Klima der Unsicherheit in Schulen?

Aber auch von anderen Stellen kommt Kritik. Für Schulen sieht der Philologen-Verband keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Der Verband warnt vor einem „Klima der Unsicherheit“, wenn Lehrkräfte in eine dauerhafte Prüfpflicht gerieten. Der Verband Bildung und Erziehung warnte vor Risiken für die Funktionsfähigkeit von Schulen und vor negativen Folgen für das pädagogische Handeln.

Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes bleibt das Gesetz hinter seinem Anspruch zurück. Es fehlten klare Verfahrensgrundlagen im Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, dass das Gesetz nicht für Kommunen und kommunale Einrichtungen gelten solle.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Politik Inland

zur Merkliste

Jochen Trum bleibt Vorsitzender der Landespressekonferenz

Die landespolitischen Journalisten berichten über die großen Themen rund um Landtag und Regierung. Der jährlich neu gewählte Vorstand der Landespressekonferenz vertritt die Interessen der Medien.