Politik Inland

Leipziger Doppelhaushalt unter Auflagen genehmigt

Leipzig darf trotz geplanter Defizite investieren – unter strengen Auflagen. Was die Landesdirektion an Bedingungen stellt und wie viel Kredit die Stadt aufnehmen muss.

Von dpa

22.09.2025

Leipziger Doppelhaushalt unter Auflagen genehmigt. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

Leipziger Doppelhaushalt unter Auflagen genehmigt. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

© Hendrik Schmidt/dpa

Die Landesdirektion Sachsen hat den Leipziger Doppelhaushalt 2025/2026 unter Auflagen genehmigt. Damit sei die Stadt handlungsfähig und könne in den Straßenbau, in Schulen sowie in den Brand- und Katastrophenschutz investieren, teilte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi mit. Obwohl Leipzig in beiden Haushaltsjahren geplant mehr Geld ausgeben als einnehmen werde, seien die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes in beiden Jahren erreicht.

Die Stadt Leipzig schafft es demnach aber nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen sowie zur Kredittilgung zu erwirtschaften. Zur Absicherung des Finanzbedarfs muss die Stadt daher Kredite in Höhe von bis zu knapp 228 Millionen Euro in 2025 und bis zu 297 Millionen Euro in 2026 aufnehmen.

Die Stadt müsse zuvor jedoch nachweisen, dass die Gelder für die Finanzierung unbedingt notwendiger Investitionsmaßnahmen im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben oder zur Darlehensvergabe an kommunale Einrichtungen und Unternehmen dienen, hieß es weiter.

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