Hessen prüft Verfassungstreue von Landtagsmitarbeitern
Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Führungszeugnis: Hessens Parlament will die Verfassungstreue der Mitarbeiter von Abgeordneten unter die Lupe nehmen. Nicht alle Fraktionen haben dafür gestimmt.
Gesetzesänderungen sollen den hessischen Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. (Symbolbild)Arne Dedert/dpa
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Hessens Landtag will den Einfluss von Verfassungsfeinden zurückdrängen. Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten sollen künftig auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedeten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD-Opposition im Wiesbadener Landesparlament.
Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten können demnach vom 1. Februar 2026 an in einem dreistufigen Verfahren darauf überprüft werden, ob von ihnen eine Gefahr für den Landtag und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht.
Dreistufiges Prüfverfahren
Nach einer ersten Selbstauskunft kann die Landtagskanzlei auch ein Führungszeugnis bei Behörden einholen. Anschließend können anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. Betroffen sind alle rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im hessischen Landtag.
Es geht auch um Steuergeld. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Ingo Schon, erklärte: „Künftig erhalten nur noch diejenigen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Praktikantinnen oder Praktikanten Zugang zu Ressourcen des Parlaments und eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln, deren Verfassungstreue zweifelsfrei feststeht.“ Ziel ist es laut Schon, „dass es keinen Platz, kein Geld und keine Unterstützung für diejenigen gibt, die unsere Demokratie bekämpfen oder sie abschaffen wollen“.
„Angriffe von links, rechts und durch religiöse Extremisten“
Von einer „Selbstverteidigung der Demokratie“ sprach der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Oliver Stirböck. Dies sei nötig, „denn unsere Freiheit wird bedroht durch Angriffe von links, rechts und durch religiöse Extremisten, aber auch durch Spionage, Sabotage und Desinformation durch fremde Staaten“. Die Gesetzesänderungen nähmen die Mitarbeiter von Landtag und Fraktionen in die Pflicht: „Wer in der Herzkammer der Demokratie arbeitet, der darf nicht gegen diese Demokratie arbeiten.“
Auch der hessische Verfassungsschutz kann bei der Prüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten des Landtags einbezogen werden. (Symbolbild) Lando Hass/dpa
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Frank Grobe, kritisierte die Neuregelungen als „gezielte Attacke auf uns als politische Konkurrenz“. Die Regelungen seien gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen und interpretationsfähigen Kriterien. Als Erkenntnisquelle solle ausgerechnet der Verfassungsschutz dienen, eine dem CDU-geführten Innenministerium unterstehende Behörde. Wenn von dort Daten geliefert würden, um der gesetzgebenden Gewalt Mittel zu entziehen, dann werde die Gewaltenteilung ad absurdum geführt.
AfD: Entscheidungen über Geld der „politischen Konkurrenz“
Zudem könnten die Landtagspräsidentin und die Vizepräsidenten, in deren Kreis bislang kein AfD-Politiker gewählt wurde, laut Grobe „über die finanziellen Ressourcen der politischen Konkurrenz“ entscheiden. Dies widerspreche dem Gedanken von Minderheitenschutz und Chancengleichheit.
Während die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Miriam Dahlke, von einem „starken, parteiübergreifenden Bekenntnis zur Verteidigung unserer demokratischen Institutionen“ sprach, verwies ihre SPD-Kollegin Lisa Gnadl überdies auf andere Bundesländer. So habe das Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz bereits eine vergleichbare Regelung getroffen. Auch der nordrhein-westfälische Landtag ist zu ähnlichen Entscheidungen gelangt.