Räumungsklage gegen AfD – Partei zu Kompromiss bereit
Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. Laut Vermieter hätte die Partei für die Fete um Erlaubnis fragen müssen. Nun trifft man sich vor Gericht.

Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa
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Im Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf hat sich die Partei erneut kompromissbereit gezeigt. „Wir haben eine Mediation angeboten“, sagte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter, vor der mündlichen Verhandlung über eine Räumungsklage vor dem Landgericht Berlin.
Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine Räumungsklage eingereicht, sie will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden. Hintergrund ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Die Eigentümerfirma kündigte der AfD deswegen sowohl nach Angaben der Partei als auch nach Gerichtsangaben fristlos.
Die Partei weist die Vorwürfe zurück.„Es handelt sich um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung: Politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert – zum Nachteil der Alternative für Deutschland“, erklärte Gottschalk. Die Mietverträge laufen nach Angaben der Partei bis 2027.
Ob es am Freitag im Landgericht schon eine Entscheidung über die Räumungsklage gibt, ist offen. Es sei aber denkbar, sagte eine Gerichtssprecherin.

Laut Vermieter hätte die Partei für die Fete um Erlaubnis fragen müssen. (Archivbild)Jörg Carstensen/dpa
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