Politik Inland

Keine Interims-Abschiebungseinrichtung in Halle

Sachsen-Anhalt verzichtet auf eine Übergangslösung für Abschiebungen in Halle. Warum Innenministerin Zieschang den Neubau in Volkstedt abwarten will.

Von dpa

27.11.2025

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) ließ eine Interims-Lösung für eine Abschiebungseinrichtung in Halle prüfen. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) ließ eine Interims-Lösung für eine Abschiebungseinrichtung in Halle prüfen. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Sachsen-Anhalt wartet die Fertigstellung der Abschiebungseinrichtung in Volkstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) ab und verzichtet auf eine Interims-Lösung in Halle. Wirtschaftlich ist eine solche vorübergehende, zeitlich befristete Lösung nicht vertretbar, wie Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Innenausschuss des Landtags erklärte. Die verbleibende Nutzungsdauer wäre kurz, zudem entstünden Umbaukosten für ein Hafthaus in Halle.

Der Bau der Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in Volkstedt laufe planmäßig. Die beauftragte Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH sehe die bauliche Fertigstellung der Einrichtung bereits Ende November 2026 vor. Nach der Installation der sicherungs- und gebäudetechnischen Anlagen könnte die ASE in Volkstedt schon im März/April 2027 in Betrieb genommen werden, so die Innenministerin.

Sachsen-Anhalt nutzt weiter Kapazitäten anderer Bundesländer

Bislang greift Sachsen-Anhalt auf Kapazitäten in anderen Bundesländern zurück. Im vergangenen Jahr etwa brachte Sachsen-Anhalt 66 Abzuschiebende in anderen Bundesländern unter und zahlte dafür rund 400.000 Euro. 2025 wurden laut Innenministerium bis zum 30. September 63 Fälle erfasst.

Die Kapazitäten werden aber immer enger, weil insgesamt mehr abgeschoben wird, hatte die Ministerin im September erklärt. Sie ließ daher die mögliche Interims-Lösung auf dem Gefängnisgelände des „Roten Ochsen“ in Halle prüfen. 

Der bauliche Kostenaufwand dafür wurde vom Finanzministerium auf mindestens 500.000 Euro geschätzt, wie es hieß. Zeitlich würden fünf bis sieben Monate benötigt. Ebenso lang bräuchten die betriebsorganisatorischen Vorkehrungen. Die vorübergehende Inbetriebnahme des Hafthauses 7.0 würde dementsprechend nicht vor Mitte 2026 erfolgen. Die tatsächliche Nutzungszeit läge demnach bei nicht einmal einem Jahr.

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