Politik Inland

Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit Auflagen

Nach intensiver Debatte hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Ein interdisziplinäres Gremium prüft jeden Antrag – und Mediziner können aus Gewissengründen ihr Mitwirken verweigern.

Von dpa

15.07.2026

Unter strengen Auflagen ist in Frankreich künftig ein assistierter Suizid für Schwerkranke möglich (Symbolbild).Etienne Ansotte/BELGA/dpa

Unter strengen Auflagen ist in Frankreich künftig ein assistierter Suizid für Schwerkranke möglich (Symbolbild).Etienne Ansotte/BELGA/dpa

© Etienne Ansotte/BELGA/dpa

In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit des assistierten Suizids eröffnet. Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein.

Das Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt dem Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, es sei denn, er ist dazu körperlich nicht in der Lage. In diesem Fall wird die Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen. Diese können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an der Sterbehilfe ablehnen und an Berufskollegen verweisen.

Gesetz mit zahlreichen Einschränkungen

Das französische Gesetz sieht zahlreiche Bestimmungen und Einschränkungen vor. Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen. Alleine eine psychische Erkrankung eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt. Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Politik Inland

zur Merkliste

Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Zuletzt wirkten die deutsch-französischen Beziehungen holprig. Das Regierungstreffen im Rheinland soll neue Impulse bringen. Für Präsident Macron dürfte es das letzte sein.

Politik Inland

zur Merkliste

Der neue Labour-Chef: Was Burnham besser machen muss

Wieder muss ein Neuer versuchen, die britische Politik zu retten. Heute wird Andy Burnham zum Labour-Vorsitzenden ernannt - was muss sich unter dem charismatischen Ex-Bürgermeister ändern?

Politik Inland

zur Merkliste

Kritik an Spahn wegen Leihmutterschaft im Ausland

Die CDU ist strikt gegen eine Zulassung von Leihmutterschaften. Dass ihr Frontmann im Bundestag nun privat einen anderen Weg gegangen ist, sorgt in der Politik teils für Fassungslosigkeit.