Politik Inland

Flüchtlinge aus afrikanischen Konfliktgebieten gelandet

Nach monatelanger Verzögerung sind rund 150 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Kenia in Leipzig angekommen. Was die Umsiedlung für sie bedeutet und was ein deutsches Gericht dazu entschied.

Von dpa

17.12.2025

Rund 150 Menschen landeten am Flughafen in Leipzig. Jan Woitas/dpa

Rund 150 Menschen landeten am Flughafen in Leipzig. Jan Woitas/dpa

© Jan Woitas/dpa

Mehr als sieben Monate nach dem ursprünglich avisierten Termin sind rund 150 Flüchtlinge per Flugzeug in Deutschland angekommen, die zuvor in Kenia gelebt hatten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur stammen viele von ihnen aus dem Südsudan, einige aus dem Kongo, andere aus Somalia und weitere aus anderen afrikanischen Staaten.

Flüchtlinge kamen mit zwei Flugzeugen

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte die Ankunft von 141 Menschen per Charterflug sowie 10 weiteren Menschen, die ungefähr zur gleichen Zeit mit einem Linienflug zum Flughafen Halle/Leipzig gebracht wurden.

Unter den Menschen, die als besonders schutzbedürftig gelten, sind mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern. Eine Mitarbeiterin der Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl beobachtete die Ankunft am Flughafen.

Anfang Mai hatte die alte Bundesregierung mit Verweis auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD einen vorübergehenden Aufnahmestopp verhängt. Das zu dem Zeitpunkt noch von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium teilte damals mit, vorläufig würden keine Zusagen für neue Aufnahmen über das Resettlement-Programm mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) gemacht.

Laut Bundesinnenministerium handelt es sich bei den nun Eingereisten um Schutzbedürftige, die das deutsche Resettlement-Verfahren 2024 durchlaufen haben.

UN-Flüchtlingshilfswerk schlägt Schutzbedürftige vor 

Beim Resettlement-Verfahren schlägt das UNHCR den Aufnahmestaaten besonders schutzbedürftige Flüchtlinge vor, die weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im Erstaufnahmeland bleiben können. Deutsche Behördenvertreter führen dann vor Ort Befragungen und Sicherheitsüberprüfungen durch.

Wer aufgenommen wird, muss in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern bekommt einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Bei erfolgreicher Integration ist später der Weg zur unbefristeten Niederlassung möglich.

Flug im Mai in letzter Minute abgesagt

Die Betroffenen erreichte die Absage damals in letzter Sekunde, wie Pro Asyl berichtet. Einige von ihnen hat Pro Asyl später im Klageverfahren in Deutschland unterstützt. Ende Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall einer Frau aus dem Südsudan, die an einer neurologischen Erkrankung leidet und zusammen mit fünf Angehörigen für eine Resettlement-Aufnahme ausgewählt worden war. Ihr sei die Einreise zu gewähren, befand das Gericht.

Anfang Mai war die Familie aus dem Flüchtlingslager Kakuma in die kenianische Hauptstadt Nairobi geflogen worden, von wo aus es nach Deutschland gehen sollte. Nachdem der für den 8. Mai vorgesehene Flug von Nairobi kurzfristig abgesagt worden war, brachte man die Familie wieder nach Kakuma zurück.

Infolge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sei entschieden worden, allen Menschen, die für den Flug am 8. Mai vorgesehen waren, die Einreise zu ermöglichen, teilte der Sprecher des Bundesinnenministeriums mit.

Unter den Menschen, die als besonders schutzbedürftig gelten, sind mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern.Jan Woitas/dpa

Unter den Menschen, die als besonders schutzbedürftig gelten, sind mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern.Jan Woitas/dpa

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