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Vogelgrippe: Betreten von Thüringer Kelbra-Ufer verboten

Tausende Kraniche rasten jährlich am Stausee Kelbra. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest gelten strengere Schutzmaßnahmen für Mensch und Tier.

Von dpa

21.10.2025

Das Thüringer Ufer des Stausees Kelbra darf nach den dort bestätigten Vogelgrippe-Fällen nun nicht mehr betreten werden. (Archivbild)Matthias Bein/dpa

Das Thüringer Ufer des Stausees Kelbra darf nach den dort bestätigten Vogelgrippe-Fällen nun nicht mehr betreten werden. (Archivbild)Matthias Bein/dpa

© Matthias Bein/dpa

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe bei Kranichen am Stausee Kelbra hat der Kyffhäuserkreis die Schutzvorkehrungen verschärft: Ab sofort darf der Uferbereich des Stausees Kelbra auf dem Gebiet dieses Kreises nicht mehr betreten oder befahren werden. Das Landratsamt in Sondershausen veröffentlichte eine entsprechende Allgemeinverfügung. 

Nach mehreren bestätigten Vogelgrippe-Fällen am Stausee Kelbra an der Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seit Dienstag bereits in beiden Ländern eine Stallpflicht für Geflügelhalter.

Das Gebiet rund um den Stausee Kelbra gehört zu den größten Binnenrastplätzen für Kraniche in Deutschland auf ihrem Weg nach Süden. Ab Mitte Oktober sind dort viele Vögel zu beobachten, Anfang November wird der Höhepunkt mit bis zu 50.000 Tieren pro Tag erreicht. Im Kyffhäuserkreis und im Kreis Mansfeld Südharz sind den Angaben nach bislang rund 120 Kraniche verendet. Weitere Tiere seien sichtbar krank. 

Der Ausbruch der Geflügelpest wurde bereits amtlich bestätigt. Die Infektionskrankheit, die umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt wird, ist hochansteckend und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufend.

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