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Versuchter Mord: „Bandidos“-Rocker zu Haftstrafe verurteilt

Mehrere „Bandidos“-Rocker schossen im Dezember 2018 aus Vergeltung im Vorbeifahren auf ein Auto eines rivalisierenden „Hells Angel“. Getroffen wurde jedoch ein Unbeteiligter.

Von dpa

19.11.2024

Das Kölner Landgericht verurteilt einen ehemaligen „Bandidos“-Rocker zu neuneinhalb Jahren Haft. (Symbolbild)Federico Gambarini/dpa

Das Kölner Landgericht verurteilt einen ehemaligen „Bandidos“-Rocker zu neuneinhalb Jahren Haft. (Symbolbild)Federico Gambarini/dpa

© Federico Gambarini/dpa

Wegen versuchten Mordes hat das Kölner Landgericht einen ehemaligen Rocker der Gruppierung „Bandidos“ zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann mit weiteren Mittätern im Dezember 2018 auf einem Zubringer der Kölner Zoobrücke auf ein anderes Fahrzeug geschossen und einen damals 21 Jahre alten Fahrer lebensgefährlich verletzt hatte.

Laut Urteilsbegründung soll der Angeklagte damals mit weiteren „Bandidos“-Rockern im Vorbeifahren aus einem gemieteten Wagen mehrfach auf das Auto gefeuert haben. Dieses Auto wurde üblicherweise von einem Mitglied der rivalisierenden „Hells Angels“ genutzt. Am Tatabend jedoch soll es an einen unbeteiligten jungen Mann ausgeliehen gewesen sein. Er wurde von einem Schuss lebensgefährlich verletzt und überlebte nur dank einer Notoperation. Sein Beifahrer blieb unverletzt und kam mit dem Schrecken davon. 

Mildere Strafe wegen Aufklärungshilfe

Bei der Tat, so die Vorsitzende Richterin, habe es sich um eine „geplante Vergeltungsaktion“ gehandelt. Nur wenige Tage zuvor hatten demnach Rocker der „Hells Angels“ auf ein von „Bandidos“ frequentiertes Café in Köln geschossen. Mehrere Personen seien dabei verletzt worden.

Dass für den versuchten Mord keine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen wurde, begründete das Gericht zum einen damit, dass die Tat im Stadium eines Versuchs stecken geblieben sei. Zum anderen habe der Angeklagte umfassende Aufklärungshilfe geleistet. So habe der 33-Jährige zwei seiner Mittäter benannt und gegen sie ausgesagt.

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