U-Haft gegen Bar-Besitzer aus Crans-Montana aufgehoben
Nach dem tödlichen Brand in Crans-Montana ist Bar-Besitzer Moretti frei – aber nur unter strengen Auflagen.
Keine U-Haft mehr: Jacques Moretti kommt gegen Auflagen frei. (Archivbild)Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa
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Ein Schweizer Gericht hat die Untersuchungshaft gegen den Besitzer der Bar in Crans-Montana aufgehoben, in der vor gut drei Wochen bei einem Brand 40 Menschen ums Leben kamen. Jacques Moretti kommt gegen Auflagen auf freien Fuß, wie das Zwangsmaßnahmengericht in Sitten im Schweizer Kanton Wallis mitteilt. Die Auflagen sollen eine Flucht verhindern, wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht.
Moretti muss seine Ausweis- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft hinterlegen, darf nicht ausreisen, muss sich täglich bei einer Polizeidienststelle melden und eine Kaution hinterlegen. 200.000 Franken (rund 216.000 Euro) seien auf dem Konto der Staatsanwaltschaft eingegangen, teilte das Gericht mit. Das Geld stamme von engen Freunden von Moretti. Für seine Frau Jessica gelten ähnliche Auflagen, sie war aber nicht in Untersuchungshaft genommen worden.
Weitere Personen im Visier der Staatsanwaltschaft
Bei dem Brand in der Silvesternacht hatten funkensprühende Partyfontänen offenbar schalldämmenden Schaum an der Decke der Bar in Brand gesteckt und sich rasend schnell ausgebreitet. 116 Menschen überlebten, darunter viele Teenager. Rund 80 von ihnen haben schwere Wunden und müssen sich teils auf monate- oder jahrelange Behandlungen einstellen.
Die Morettis sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang zwar die einzigen Beschuldigten in dem Strafverfahren. Sie ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Brandstiftung. „Die Staatsanwaltschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, das Verfahren auf alle Personen auszuweiten, deren strafrechtliche Verantwortung in Betracht gezogen werden könnte“, teilte Staatsanwältin Beatrice Pilloud mit.
Fehlende Brandschutzkontrollen
Die Gemeinde Crans-Montana hatte eingeräumt, dass die eigentlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen in der Bar seit 2019 nicht mehr durchgeführt worden waren. Die Verantwortlichen lassen sich inzwischen von Anwälten vertreten und geben keine Auskunft.
Vetternwirtschaft oder „Walliserei“
Weil sich in den kleinen Gemeinden im Kanton Wallis alle Amtsträger kennen und viele Anwohner über ihre Parteizugehörigkeit vernetzt sind, wird oft die Gefahr von Vetternwirtschaft und Filz genannt. Dafür gibt es einen eigenen Begriff, die „Walliserei“. Deshalb haben Kritiker gefordert, dass die Ermittlungen von einem Sonderstaatsanwalt von außerhalb des Kantons geführt werden. Pilloud weist dies zurück. Es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe dafür.