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Tod nach Infekt – Prozess gegen Arzt und Krankenschwester

Nach dem Tod eines Mädchens in einer Klinik stehen ein Arzt und eine Krankenschwester vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit der Patientin.

Von dpa

22.10.2025

Das Amtsgericht Detmold verhandelt ab Montag gegen einen Arzt und eine Krankenschwester nach dem Tod einer Zwölfjährigen. (Symbolfoto) Friso Gentsch/dpa

Das Amtsgericht Detmold verhandelt ab Montag gegen einen Arzt und eine Krankenschwester nach dem Tod einer Zwölfjährigen. (Symbolfoto) Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Für die Eltern einer Zwölfjährigen wurde eine Nacht im Dezember 2019 zum Alptraum. Das Kind starb nach einem Magen-Darm-Infekt im Klinikum Detmold im Kreis Lippe. Und das, obwohl die Mutter die Krankenschwestern in den Morgenstunden auf den sich verschlechternden Zustand des Kindes aufmerksam gemacht hatte. 

Am 27. Oktober setzt das Amtsgericht Detmold einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Arzt und eine der Krankenschwestern fort, der im Sommer vor zwei Jahren begonnen hatte. Damals hatte das Gericht Bedarf für einen dritten Gutachter gesehen und den Prozess am 28. September 2023 unterbrochen. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner und der Krankenschwester vor, gegen die nötige Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Die Anklage ist davon überzeugt, dass der Tod des Mädchens zu verhindern gewesen wäre. Das Kind war nach einem leichten, aber tagelangen fiebrigen Durchfall am Vorabend mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gekommen. Der jetzt angeklagte Arzt hatte nach der Einlieferung einen leichten Magen-Darm-Infekt diagnostiziert. Nach Überzeugung der Anklage hätte der Tod der Zwölfjährigen durch eine größere Flüssigkeitszufuhr und einer Monitorüberwachung in der Nacht verhindert werden können.

Alarm in den Morgenstunden

Die Mutter hatte gegen 6.15 Uhr Alarm geschlagen. Das Pflegepersonal und der Arzt aber reagierten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht. Drei Krankenschwestern sollen in der Nacht und in den frühen Morgenstunden ans Bett gerufen worden sein, aber keinen Arzt benachrichtigt haben. Für den Tod sollten sie deshalb mitverantwortlich sein. Die Verfahren gegen zwei 66-jährige Krankenschwestern wurden in der Zwischenzeit eingestellt. 

Das Amtsgericht Detmold hat bis zum 10. November drei Verhandlungstage angesetzt.

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