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Teile der Ohrmuscheln abgebissen - Prozess in Bonn gestartet

Ein 40-Jähriger soll seine Freundin stundenlang eingesperrt und verletzt haben. Im Prozess geht es auch um die Sucht des Angeklagten und die mögliche Unterbringung in einer Entzugsklinik.

Von dpa

09.09.2025

Er soll seine Freundin eingesperrt, misshandelt und die oberen Teile beider Ohrmuscheln abgebissen und heruntergeschluckt haben: Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 40-jähriger Mann verantworten. (Symbolbild)Thomas Banneyer/dpa

Er soll seine Freundin eingesperrt, misshandelt und die oberen Teile beider Ohrmuscheln abgebissen und heruntergeschluckt haben: Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 40-jähriger Mann verantworten. (Symbolbild)Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Er soll seine Freundin eingesperrt, misshandelt sowie die oberen Teile beider Ohrmuscheln abgebissen und heruntergeschluckt haben: Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 40-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, der keinen Beruf hat und seit seinem 16. Lebensjahr mit Drogen in den Tag lebt, schwere und gefährliche Körperverletzung vor. Zu den Vorwürfen der Anklage will sich der 40-Jährige später äußern.

Demnach soll es in der Nacht des 18. Februar 2025 immer wieder zu Gewaltausbrüchen unter anderem mit Hammerschlägen auf den Kopf der 34 Jahre alten Freundin gekommen sein, die sich bis in den Mittag des nächsten Tages gezogen haben. „Wie im Wahn“ soll er agiert haben, so berichtete die Freundin später. 

Blutende Frau bekommt Hilfe im Treppenhaus

Als der stark tätowierte Mann sich gegen Mittag Drogennachschub besorgte, konnte sich die 34-Jährige befreien. Im Treppenhaus begegnete die blutende Frau einer Nachbarin, die den Rettungswagen rief. Vier Wochen vor dieser Tat soll der Mann bereits eine andere Frau schwer misshandelt haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. 

Am ersten Prozesstag berichtete der 40-Jährige aus seinem Lebenslauf: Nach Kindesmissbrauch und früher Trennung der Eltern soll er durch einen Freund der Familie regelmäßig mit Drogen versorgt worden sein. Ob der Angeklagte wegen seiner massiven Sucht-Problematik in einer Entzugsklinik untergebracht werden muss, soll ein Sachverständiger beurteilen. Unter diesen Umständen sei der Mann eine „tickende Zeitbombe“, wie ein Prozessbeteiligter sagte. Sechs Verhandlungstage sind angesetzt.

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