Snapchat-Fälle vor Gericht – 61-Jähriger will sich äußern
Vor dem Landgericht Münster wird einem Mann aus dem Kreis Coesfeld sexueller Missbrauch vorgeworfen. Beim nächsten Termin will er sich äußern – auch, um den Kindern eine Aussage zu ersparen.
Vor dem Landgericht Münster hat ein Prozess um sexuellen Missbrauch begonnen. (Archivbild)David Inderlied/dpa
© David Inderlied/dpa
Ein Prozess zu sexuellem Missbrauch per Snapchat hat am Landgericht Münster mit der Ankündigung eines Geständnisses begonnen. Der 61-jährige Angeklagte ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er sich beim nächsten Termin äußern wolle, um den Kindern eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Auch sei er zu einer Therapie bereit.
Angeklagt ist ein Mann aus Rosendahl im Kreis Coesfeld. Er soll sich übers Snapchat intime Fotos von minderjährigen Mädchen besorgt haben. Die jüngsten Opfer waren gerade mal 11, die ältesten 13 Jahre alt. Bei Chats mit den Kindern soll der Angeklagte sie unter anderem dazu aufgefordert haben, Fotos von ihren Brüsten zu schicken, einigen habe er sich nackt gezeigt.
16 solcher Fälle wirft die Staatsanwaltschaft dem verheirateten Mann vor. Einige Mädchen sollen den Kontakt sofort abgebrochen haben, andere aber sollen ihm Bilder geschickt haben, die der Mann dann auf seinem Computer gespeichert haben soll. Teilweise soll er auch gedroht haben, die Fotos zu veröffentlichten, obwohl die Mädchen ihn aufgefordert haben sollen, sie zu löschen. Laut den Ermittlungen soll er den Opfern gesagt haben, sie seien selbst schuld, wenn sie solche Bilder im Netz verschickten.
Zwei Mädchen sexuell missbraucht
Außerdem soll der 61-Jährige im vergangenen Jahr zwei Mädchen sexuell missbraucht haben. Auf eins davon soll er aufgepasst haben. Ein anderes, 6-jähriges Mädchen soll er von einem Spielplatz in Rosendahl zu sich nach Hause gelockt haben. Angeblich wollte er dem Kind Welpen und Kuscheltiere zeigen, tatsächlich habe er das Kind laut Anklage im Schlafzimmer missbraucht.
Im vergangenen August wurde der Mann festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Weitere Verhandlungstermine hat das Landgericht bis zum 11. März festgelegt.