Schumacher-Erpressung wird vor Gericht neu aufgerollt
Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt. Wieder müssen drei Männer auf die Anklagebank.
Das Amtsgericht hatte bis zu drei Jahre Haft verhängt.Oliver Berg/dpa
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Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher wird ab diesem Freitag am Wuppertaler Landgericht neu aufgerollt. Nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten, steht das Trio nun erneut vor Gericht.
Fünf Verhandlungstermine sind bis Anfang Dezember angesetzt. Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger ist es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird.
15 Millionen Euro gefordert
Die Schumachers waren mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Schuldspruch im Februar
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn (31) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage.
Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt.
„In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt“, hatte Corinna Schumacher zur Berufung der Familie im Februar mitgeteilt. Ihr Anwalt hatte als Vertreter der Nebenklage vier Jahre Haft für den Mann gefordert.
Zwei Geständnisse
Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Diese seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.
Der Hauptangeklagte aus Wuppertal, zur Tatzeit Türsteher in Konstanz, hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.
Bei seinem Geständnis hatte der Türsteher den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen.