Rentner erschlägt Ehefrau im Schlaf: Sechs Jahre Haft
Nach 48 Ehejahren erschlägt ein Rentner seine Frau im Schlaf. Vor Gericht beteuert er: „Es war ihr Wunsch“. Doch dafür findet das Gericht keinen Beweis.
Mord oder Tötung auf Verlangen? Der Rentner gestand. (Archivbild) Marius Becker/dpa
© Marius Becker/dpa
Weil er seine Frau nach 48 Ehejahren im Schlaf erschlagen hat, ist ein 79 Jahre alter Rentner in Düsseldorf zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn nicht - wie angeklagt - wegen Mordes schuldig, sondern wegen Totschlags. Der Angeklagte hatte beteuert, dass seine schwer kranke Frau ihn darum gebeten habe. Es sei Tötung auf Verlangen gewesen.
Ein solches konkretes Tötungsverlangen der Frau habe man aber nicht feststellen können, sagte der Vorsitzende Richter. Weder mit ihren Ärzten noch ihrer Familie oder ihrem Therapeuten habe sie darüber gesprochen. Die Staatsanwaltschaft war von Mord ausgegangen und hatte lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Tötung auf Verlangen.
„Sie sollte nix mitbekommen“
„Es sollte überraschend, es sollte schmerzfrei sein. Sie sollte nix mitbekommen“, hatte der 79-Jährige vor Gericht erklärt. Der Senior hatte nach der Tat einen Suizidversuch unternommen und sich mit einem Messer verletzt, dann die Polizei alarmiert und schon beim Notruf die Tat gestanden. „Ich hab‘ damals nur nicht meine Halsschlagader gefunden“, sagte er im Prozess.
„Der Hammer war für mich die Lösung“, hatte der Angeklagte erklärt. „Es war ihr Wunsch. Wir haben die letzten drei bis vier Jahre darüber gesprochen, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden.“ Der Staatsanwalt hielt das für eine Schutzbehauptung des Seniors.
Lebenslust verloren
Seine zwei Jahre jüngere Frau habe in den letzten Jahren vor der Tat wegen eines Lungenleidens, starken Herzschmerzen, zunehmender Schwerhörigkeit und Demenz ihre Lebenslust verloren. Zuletzt habe seine Frau häufiger gesagt: „Am besten wir wären beide tot.“ So auch am Tatabend, erzählte der Senior. Da sei ihm klar gewesen, dass er handeln müsse.
Der Angeklagte und das Opfer hatten 1977 geheiratet. „Die beiden sind gemeinsam durch dick und dünn gegangen“, sagte Verteidiger Matthias Göbel. Sie seien ein Vorzeigepaar gewesen. Das hatten Familienmitglieder und Bekannte im Prozess bestätigt. Er hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe beantragt. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, war zunächst offen.